Zweitwohnsitzanmeldung möglich?

rossi @, Donnerstag, 15.01.2009 (vor 5819 Tagen)

Hallo!

Ich habe folgendes Problem, bin seit Anfang des Jahres in Göttingen (Hauptwohnsitz) gemeldet. Ich arbeite aber in Ulm (Wohnung vorhanden) und möchte mich gerne in Ulm mit Zweitwohnsitz melden.
Da ich sehr hohe Fahrkosten haben, wäre das steuerlich die beste Möglichkeit.
Ich habe aber die Befürchtung, da ich unverheiratet bin, dass ich mich hier in Ulm nicht mit Zweitwohnsitz melden kann, wegen des Arbeitsplatzes und des dementsprechenden häufigeren Aufenthaltes.

Kann mir hier einer nen Tipp geben>
Wie läuft das ab bei der Meldebehörde, muss man dort irgendwas nachweisen oder interessiert es die M.-behörde nicht>

Wäre echt begeistert, falls Ihr eine Idee habt.

Zweitwohnsitzanmeldung möglich?

Alfred @, Donnerstag, 15.01.2009 (vor 5819 Tagen) @ rossi

Wwas hat das eine mit dem anderen zu tun> Das sind drei verschiedene Paar Stiefel.
Melderecht:
Die Meldebehörde geht davon aus, dass ein Arbeitnehmer sich vorwiegend am Arbeitsort aufhält. Das muss ggf. widerlegt werden, was z.B. bei einer 4-Tage-Woche möglich wäre. Wenn nicht, ist in Deinem Fall die melderechtliche Hauptwohnung in Ulm, die Nebenwohnung in Göttingen.
Einkommensteuer
Einkommensteuerrechtlich musst Du das Finanzamt nur überzeugen, dass Du Deine Hauptwohnung in Göttingen und Deine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen in Ulm hast. Das funktioniert von Haus aus aber nur, wenn Du Deine Wohnung in Göttingen schon hattest, bevor Du aus beruflichen Gründen nach Ulm musstest und deswegen dort eine weitere Wohnung gemietet/gekauft hast. Wenn nicht – Ende. Alles Weitere lässt sich im Allgemeinen belegen.
Zweitwohnungsteuer:
Du hast zwei Wohnungen inne, danach musst Du in Göttingen Zweitwohnungsteuer für die einkommensteuerrechtliche Hauptwohnung zahlen, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist. Das werden die Göttinger auch verlangen. Dagegen kannst Du Dich wehren, denn die Satzung Göttingens ist verfassungswidrig. Außerdem kannst Du ggf. glaubhaft darlegen, dass Deine Nebenwohnung Deine Erstwohnung ist (da könntest Du ggf. von den jüngsten Urteilen des BVerwG profitieren).
Es wäre auch widersinnig, wenn jemand, der zwei Wohnungen innehat Zweitwohnungsteuer zahlen muss. Die wird üblicherweise nur bei Personen fällig, die eine oder gar keine Wohnung innehaben.
Bei einem guten Rechtsanwalt oder Beistand wird das vor Gericht eine veritable Zirkusnummer, die allein schon deswegen die Gerichtsgebühren wert ist.
Sind damit alle Klarheiten restlos beseitigt>

Zweitwohnsitzanmeldung möglich?

Rebell @, Freitag, 16.01.2009 (vor 5818 Tagen) @ rossi

» Hallo!
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» Ich habe folgendes Problem, bin seit Anfang des Jahres in Göttingen
» (Hauptwohnsitz) gemeldet. Ich arbeite aber in Ulm (Wohnung vorhanden) und
» möchte mich gerne in Ulm mit Zweitwohnsitz melden.
» Da ich sehr hohe Fahrkosten haben, wäre das steuerlich die beste
» Möglichkeit.
» Ich habe aber die Befürchtung, da ich unverheiratet bin, dass ich mich
» hier in Ulm nicht mit Zweitwohnsitz melden kann, wegen des Arbeitsplatzes
» und des dementsprechenden häufigeren Aufenthaltes.
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» Kann mir hier einer nen Tipp geben>
» Wie läuft das ab bei der Meldebehörde, muss man dort irgendwas nachweisen
» oder interessiert es die M.-behörde nicht>


Da Ulm nicht zu den Raffgierkommunen zählt die eine Zweitwohnungssteuer fordert, hätte ich da keine Probleme und würde mich in Ulm mit Zweitwohnsitz melden, es dürfte sich in Ulm bestimmt niemand aufregen, denn wichtig ist die Anmeldung und Registrierung !
»
» Wäre echt begeistert, falls Ihr eine Idee habt.

Zweitwohnsitzanmeldung möglich?

Rebell @, Sonntag, 10.02.2013 (vor 4332 Tagen) @ Rebell

Ja mit ruhigem Gewissen kann man sich in Ulm mit Zweitwohnistz melden, denn der Herr Oberbürgermeister Ivo Gönner SPD - vertritt die Meinung:
"Lasst die anderen Städte und Gemeinden ruhig die Zweitwohnungsteuer erheben, denn die werden sich noch zurückbesinnen, wir erheben keine Zweitwohnungssteuer und wissen ganz genau warum, bei uns ist jeder strebsame Bürger willkommen"

Es dreht sich nicht alles um die ZWSt

Alfred @, Sonntag, 10.02.2013 (vor 4332 Tagen) @ Rebell

Hallo, geht’s noch?
Die Frage von Rossi ist fast 1.500 Tage her, eine passende Antwort hat er zeitnah - 45 nach Fragestellung - schon bekommen. Deine Antwort ist zeitlich und sachlich völlig daneben.
1. Göttingen erhebt sei 1.1.2010 keine ZWSt (mehr).
2. Mit „ruhigem Gewissen“ kann R. sich als volljähriger Alleinstehender nur dort mit Nebenwohnung melden, wo er sich nicht überwiegend aufhält.