Wwas hat das eine mit dem anderen zu tun> Das sind drei verschiedene Paar Stiefel.
Melderecht:
Die Meldebehörde geht davon aus, dass ein Arbeitnehmer sich vorwiegend am Arbeitsort aufhält. Das muss ggf. widerlegt werden, was z.B. bei einer 4-Tage-Woche möglich wäre. Wenn nicht, ist in Deinem Fall die melderechtliche Hauptwohnung in Ulm, die Nebenwohnung in Göttingen.
Einkommensteuer
Einkommensteuerrechtlich musst Du das Finanzamt nur überzeugen, dass Du Deine Hauptwohnung in Göttingen und Deine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen in Ulm hast. Das funktioniert von Haus aus aber nur, wenn Du Deine Wohnung in Göttingen schon hattest, bevor Du aus beruflichen Gründen nach Ulm musstest und deswegen dort eine weitere Wohnung gemietet/gekauft hast. Wenn nicht – Ende. Alles Weitere lässt sich im Allgemeinen belegen.
Zweitwohnungsteuer:
Du hast zwei Wohnungen inne, danach musst Du in Göttingen Zweitwohnungsteuer für die einkommensteuerrechtliche Hauptwohnung zahlen, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist. Das werden die Göttinger auch verlangen. Dagegen kannst Du Dich wehren, denn die Satzung Göttingens ist verfassungswidrig. Außerdem kannst Du ggf. glaubhaft darlegen, dass Deine Nebenwohnung Deine Erstwohnung ist (da könntest Du ggf. von den jüngsten Urteilen des BVerwG profitieren).
Es wäre auch widersinnig, wenn jemand, der zwei Wohnungen innehat Zweitwohnungsteuer zahlen muss. Die wird üblicherweise nur bei Personen fällig, die eine oder gar keine Wohnung innehaben.
Bei einem guten Rechtsanwalt oder Beistand wird das vor Gericht eine veritable Zirkusnummer, die allein schon deswegen die Gerichtsgebühren wert ist.
Sind damit alle Klarheiten restlos beseitigt>