Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Sebastian @, Freitag, 16.01.2009 (vor 5818 Tagen)

Hallo,


Ich brauche mal ein paar Infos zur Rechtslagen.

Ich habe vom 01.2007 bis Mitte 03/2007 in Magdeburg gewohnt. Ich sollte für den Zeitraum ca. 40 € Zweitwohnsitzsteur zahlen. Ich habe im Sommer 2007 den Bescheid nach Wohnsitz in Flechtorf bekommen. Daraufhin habe ich Widerspruch per Fax eingelegt. Wobei kein Bestätigungsbeleg existiert. Angekommen ist der Fax aber zu 100%.

Abschließend bin ich nach Wolfsburg umgezogen. Ca. 1 Jahr später bin ich im Dezember 08 nach Braunschweig weggezogen. Und heute am 16.01.2008 bekam ich Post von der Stadt Braunschweig. Mit dem wird mir mitgeteilt, dass am Mittwoch dem 28.01.2008 ein Zwangsvollstreckungsbeamter zur Pfändung vorbeikommt.

In dem Bescheid von Braunschweig erscheint nun auch, dass eine Mahnung zur ZwSt am 06/2008 gestellt wurde. Diese Mahnung habe ich jedoch nie erhalten. Auch habe ich nie Antwort auf meinen Widerspruch erhalten. Vermutlich wegen dem Umzug von Flechtorf nach Braunschweig.

Für mich war das Thema erledigt. Ich werde mich am Montag an einen Rechtsanwalt wenden. Ich möchte in dem Fall klagen. Gründe: a) langer Zeitraum zwischen Bescheid und Vollstreckung b) ich habe die Mahnung nicht erhalten c) mei n Einspruch wurde nicht bestätigt d) ich war damals Student, die Steuer widerspricht meinem Rechtsempfinden. e) Ich hatte damals überhaupt kein Geld über und konnte nicht zahlen.

Ist es wirklich Rechtens, dass die Steuer so eingetrieben werden darf. Daher ohne richterliche Anordnung> Kann ich mir nicht vorstellen, nicht bei 40€. Wie groß sind meine Chancen auf dem Klageweg>

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!

Viele Grüße
Sebastian

Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Alfred @, Samstag, 17.01.2009 (vor 5817 Tagen) @ Sebastian

Das mit dem Rechtsanwalt ist eine gute Idee. Der wird sich bestimmt freuen. Solche Verfahren sind Anwalts Liebling.
Von Deinen Gründen lässt sich allenfalls „b)“ verwenden. Dabei Jahreswechsel beachten.

Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Sebastian @, Sonntag, 18.01.2009 (vor 5816 Tagen) @ Sebastian

Bei den Jahreszeiten hat sich ein Fehler eingeschlichen. So lautet es richtig:

- Steuerbescheid, Mahnung und Einspruch 2007
- Androhung der Zwangsvollstreckung 2009

Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Alfred @, Sonntag, 18.01.2009 (vor 5816 Tagen) @ Sebastian

Das verbessert die Situtation geringfügig. Dennoch bleibt wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt, wenn Du das nicht selbst in die Hand nehmen will. Ob und inwieweit das möglich ist, ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung, die eigentlich am Ende des Vollstreckungsbescheids stehen müsste.
Die andere Alternatve ist natürlich: Zahlen.

Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Bjoern @, Montag, 19.01.2009 (vor 5815 Tagen) @ Sebastian

Hallo,

ich glaube per Fax kann man keinen Widerspruch einlegen, da es an einer rechtsgültigen Unterschrift fehlt. geht nur - wie in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben - schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde

insofern wäre es sicherlich nicht verkehrt, die 40 EUR zu zahlen und damit den Vollstreckungskram vom Tisch zu bekommen

Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Alfred @, Montag, 19.01.2009 (vor 5815 Tagen) @ Bjoern

Nur dass es inzwischen halt mehr als 40,00 Euro sein werden. Der Verwaltungsaufwand (deswegen heißt es aber nicht Aufwandsteuermuss) ja auch bezahlt werden

Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Sebastian @, Montag, 02.02.2009 (vor 5801 Tagen) @ Alfred

» Nur dass es inzwischen halt mehr als 40,00 Euro sein werden. Der
» Verwaltungsaufwand (deswegen heißt es aber nicht Aufwandsteuermuss) ja auch
» bezahlt werden

Ich habe die den Betrag bezahlt. Ein Einspruch mit Fax ist nicht zu empfehlen :(

Gruß