Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden
Hallo,
ich wurde kürzlich vom Kassen- und Steueramt angeschrieben, bei der Ermittlung, ob ich zur ZWS herangezogen werden könnte, mitzuwirken.
Ich bin gebürtige Kölnerin. Als ich 1992 mit meinem Freund innerhalb von Köln zusammenzog , habe ich die Wohnung meiner Eltern als Zweitwohnsitz angegeben - damals wohl aus steuerlichen Gründen. Dummerweise habe ich diesen Zweitwohnsitz nie abgemeldet, obwohl mein Vater mittlerweile in Rente ist. Habe diesen Umstand nicht präsent gehabt. In der Zwischenzeit (05/2002) bin ich noch einmal innerhalb von Köln umgezogen.
Um eine Abmeldung zu erhalten, die vor dem 1.1.2005 datiert ist, müsste ich nach Rücksprache mit dem Einwohnermeldeamt eine eidesstattliche Erklärung abgeben, wann ich verbindlich aus der elterlichen Wohnung ausgezogen bin.
Kann mir jemand Tips geben, wie ich mich jetzt verhalten soll> Das wäre sehr hilfreich.
Vielen Dank im voraus.
Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden
Eine Versicherung an Eides Statt (keine eidesstattliche Erklärung) um eine rückwirkende Abmeldung zu erreichen, ist natürlich eine Möglichkeit.
Allenfalls musst Du befürchten, dass die Stadt daraus einen Angelpunkt für ein Bußgeld macht, das Dir wegen der unterlassenen Meldung so oder so auferlegt werden kann.
Persönlich lehne ich eine Versicherung an Eides Statt wegen so einem Unfug wie einer angeblichen Zweitwohnugsteuer ab. Abmelden der Nebenwohnung mit korrektem Datum des Auszugs auf dem dafür vorgesehenen Vordruck reicht völlig aus.
Bezüglich der Zweitwohnungsteuer hast Du selbst konkret nichts zu befürchten. Man kann zu den Urteilen des BVerwG stehen wie man will. Aber sie stellen zumindest klar, dass die Nebenwohnung innegehabt werden muss, um Grundlage für eine Steuer zu sein. Damit stellt Leipzig einmal mehr den verfassungswidrigen Charakter der Kölner Satzung fest.
Sollte die Stadt einen Zweitwohnungsteuerbescheid erstellen, kannst Du gerichtlich dagegen vorgehen. Es wäre ein Verfahren, wo selbst das VG Köln Mühe haben dürfte, den Willen der Verwaltung als rechtmäßig zu erkennen.
Deswegen:
Im Erklärungsvordruck bei 5 ankreuzen „… keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“ und bei 8 „aus folgenden Gründen“ schlicht die Wahrheit angeben, z.B. „da ich am …… aus der Wohnung meiner Eltern ausgezogen bin.“
Dann kannst Du abwarten. Sollte es Probleme geben, hier wieder rühren.
Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden
Hallo Alfred,
danke für Deine Antwort. Hm, Du hast Recht, ich möchte auch ungern eine eidesstattliche Erklärung abgeben, zumal diese ja nicht der Wahrheit entsprechen würde.
"Abmelden der Nebenwohnung mit korrektem Datum des Auszugs auf dem dafür vorgesehenen Vordruck reicht völlig aus." Wenn ich jetzt nur den Vordruck ausfülle so wie Du empfohlen hast, gäbe es allerdings das Problem, dass mein Vater ggfs. nachträglich wegen Steuerschwindels belangt werden könnte (oder verjährt sowas auch>), wenn ich das korrekte Auszugsdatum bei meinen Eltern angebe - denn das wäre ja der 15.7.1992.
» Bezüglich der Zweitwohnungsteuer hast Du selbst konkret nichts zu
» befürchten. Man kann zu den Urteilen des BVerwG stehen wie man will. Aber
» sie stellen zumindest klar, dass die Nebenwohnung innegehabt werden muss,
» um Grundlage für eine Steuer zu sein. Damit stellt Leipzig einmal mehr den
» verfassungswidrigen Charakter der Kölner Satzung fest. " - Woher hast Du diese Infos> Ich tue mich etwas schwer damit, evtl. später gerichtlich vorgehen zu müssen; da bin ich vom Bafög-Datenabgleich bereits ein gebranntes Kind. Weitere Frage: wie kann man nachweisen, dass man die Zweitwohnung nicht genutzt hat>
Fällt Dir nicht noch irgendeine andere Lösung ein, bei der ich nahe an der Wahrheit dran bin, aber nicht das tatsächliche Auszugsdatum zu nennen brauche>
Herzlichen Dank im voraus, falls Du mir antworten kannst.
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Ja ja, mit der Wahrheit ist das so eine Sache.
Also: Was deine Nebenwohnung mit einem möglichen Steuerschwindel Deines Vaters zu tun haben könnte, erschließt sich mir erst mal nicht. Ich kann es aber auch nicht ausschließen, wenn ich nicht weiß, um was es überhaupt geht. Das sollte man hier auch nicht unbedingt breittreten.
Meine VERMUTUNG: Du machst Dir da wohl zu viele Gedanken.
Die melderechtliche Frage „Wann ist jemand aus einer Wohnung ausgezogen>“ ist schon fast philosophischer Natur und mit letzter Konsequenz nicht eindeutig zu beantworten. U.a. deswegen macht man sich mit einer eiderstattlichen VERSICHERUNG ja auch so leicht angreifbar.
Klar ist es einigermaßen, wenn ich in der Absicht, dorthin nie wieder zurückzukehren mit Sack und Pack aus einer Wohnung ausziehe. Danach beginnt eine Grauzone.
In Deinem Fall böte sich aus meiner Sicht auch der Mai 2002 an, als Du innerhalb Kölns die Hauptwohnung gewechselt hast – da ist Dir halt der Fehler mit der vergessenen Nebenwohnung unterlaufen. Ggf. rentiert sich auch ein Blick in die Anmeldebestätigung von Mai 2002 (wenn Du sie noch hast) – steht da was von einer Nebenwohnung, die Du beibehalten willst> Meist wird in so einem Fall danach nicht gefragt, denn Haupt- und Nebenwohnung in einer Kommune sind doch eher die Ausnahme. Eine allgemeine Meldepflicht für solche Fälle gibt es z.B. in NRW erst seit April 2005, d.h. meldepflichtig warst Du vorher für diese Nebenwohnung sowieso nicht gewesen.
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» Ja ja, mit der Wahrheit ist das so eine Sache.
» Also: Was deine Nebenwohnung mit einem möglichen Steuerschwindel Deines
» Vaters zu tun haben könnte, erschließt sich mir erst mal nicht. Ich kann es
» aber auch nicht ausschließen, wenn ich nicht weiß, um was es überhaupt
» geht. Das sollte man hier auch nicht unbedingt breittreten. - Kann sein, kläre ich zeitnah mit meinem Vater und komme evtl. nochmal darauf zurück.
Ich tendiere auch dazu, 05/2002 als Auszugsdatum zu nennen und vielleicht tatsächlich erst mal die Vordrucke vom Kassen- und Steueramt wie von Dir empfohlen, zurückzusenden. (Allerdings, als ich mit der Sachbearbeiterin von vorgenanntem Amt sprach, sagte sie mir, sie bräuchte eine Abmeldung von mir, die vor dem 1.1.2005 datiert wäre. Und dann bekam ich halt vom Meldeamt die Aussage, ich müsse eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Deshalb mein Dilemma.)
Habe meine Anmeldung von 05/2002 übrigens noch. Da ist nichts von Nebenwohnung erwähnt oder angekreuzt. Ist das jetzt gut oder schlecht>
Herzlichen Dank für Deine Unterstützung,
Urisa
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Im Meldeformular muss die Frage „Haben die unten aufgeführten Personen noch weitere Wohnungen in Deutschland>“ stehen.
Wenn Du da „Nein“ angekreuzt hattest, bist Du eigentlich aus dem Schneider. Falls Du „Ja“ angekreuzt haben solltest, hättest Du ein Beiblatt ausfüllen müssen. Wenn das nicht der Fall war, bist Du eigentlich ebenfalls aus dem Schneider.
Solltest Du „aus dem Schneider sein“, genügt es m.E. dem Meldeamt mitzuteilen. dass Du bereits 2002 bei der Ummeldung angegeben hast, „keine weitere Wohnung in Deutschland zu nutzen“. Damit müssten sie ab 2002 Deine Nebenwohnung, für die Du noch nicht einmal meldepflichtig gewesen warst, ohne Murren und Knurren aus dem Bestnd nehmen. Da können Sie Dir auch nicht viel anhängen.
Eine eidesstattliche Versicherung zu fordern, wäre bei diesem Sachverhalt dann unangemessen.
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» Im Meldeformular muss die Frage „Haben die unten aufgeführten Personen noch
» weitere Wohnungen in Deutschland>“ stehen. - Also da kann ich mich nicht dran erinnern, so etwas ausgefüllt zu haben. Ich habe hier in meinem Ordner nur eine Seite "Anmeldung" auf der die neue Adresse steht, Einzugsdatum + Datum der Anmeldung beim Meldeamt (und kein Kreuzchen bei der Rubrik Nebenwohnung).
Habe heute mit meinem Vater telefoniert. Daraus hat sich ergeben, dass ich eigentlich gar nicht weiss, warum ich damals die elterliche Wohnung überhaupt als Zweitwohnsitz angegeben habe. Er hatte dadurch auch keine steuerl. Vorteile oder sonst etwas, zumal er ca. 1988 in Rente gegangen ist, und ich dann 1992 ausgezogen bin. Letztendlich habe ich mir wohl umsonst Sorgen gemacht. Wie bereits erwähnt, bin ich ja ein gebranntes Kind, so dass ich jetzt nicht schon wieder in eine "Geldfalle" tappen wollte.
Also könnte ich jetzt rein theoretisch auch mein tatsächliches Auszugsdatum angeben, oder> Darüber habe ich aber keine Unterlagen mehr, lediglich unseren Mietvertrag, in dem auch mein Name steht. Ein Kommentar Deinerseits wäre für mich sehr hilfreich. Herzlichen Dank im voraus.
Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden
Der Mietvertrag von 1992 ist in dieser Hinsicht weniger aussagekräftig.
Deine Tendenz zum Mai 2002 halte ich immer noch für besser.
Da hast Du eine „amtliche“ Unterlage, mit denen Du zumindest nachweisen kannst, dass Du nicht die Alleinschuld an dem Unfug trägst. Außerdem musst Du Dich nicht mit irgendwelchen eidesstattlichen Versicherungen rumquälen und der Termin liegt lange genug vor der Kölner Zweitwohnungsteuer.
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» Der Mietvertrag von 1992 ist in dieser Hinsicht weniger aussagekräftig.
» Deine Tendenz zum Mai 2002 halte ich immer noch für besser.
» Da hast Du eine „amtliche“ Unterlage, mit denen Du zumindest nachweisen
» kannst, dass Du nicht die Alleinschuld an dem Unfug trägst. Außerdem musst
» Du Dich nicht mit irgendwelchen eidesstattlichen Versicherungen rumquälen
» und der Termin liegt lange genug vor der Kölner Zweitwohnungsteuer.
Jetzt bin ich doch etwas irritiert: eigentlich hätte ich jetzt eidesstattlich versichert, dass ich zum 15.7.1992 aus der elterlichen Wohnung ausgezogen wäre, denn das entspräche auch der Wahrheit. Würde ich mir evtl. nachträglich Ärger einhandeln, weil ich damals die elterl. Wohnung "nur so" als Zweitwohnsitz angegeben habe>
Und wieso meinst Du, ich müsse mich nicht mit eidesstattlichen Versicherungen rumquälen> Um eine rückdatierte Abmeldung zu bekommen, die ich ja laut Kassen- und Steueramt benötige, müsste ich ja eine solche abgeben.
Oder meintest Du, ich sollte nun einfach erst mal "stumpf" die Erklärung zur ZWS ausfüllen (auf Punkt 5 und Punkt 8 nächer eingehen), wie von Dir anfangs empfohlen>
Letzte Frage: könnte ich Ärger kriegen, dass ich diesen Zweitwohnsitz nie abgemeldet habe> War der vor 2005 auch meldepflichtig>
Vielen Dank für eine weitere Antwort Deinerseits.
Versäumt, Zweitwohnsitz abzumelden
Nun weiß ich zwar, dass Du die Anmeldebestätigung von 2002 noch hast, nicht aber, ob da was von einer Nebenwohnung steht, die Du beibehalten willst. Solltest Du „alleinige „Wohnung“ angekreuzt habe, bist Du beim Meldeamt aus dem Schneider. Dann kannst Du mit Hinweis auf diese Meldebescheinigung eine Berichtigung des Melderegisters für Mai 2002 auch ohne eidesstattliche Erklärung verlangen – Du hast „nachweislich“ die Wohnung Deiner Eltern ab diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt. Was vorher war, ist völlig uninteressant. Der Ärger müsste sich in sehr engen Grenzen halten, denn das Meldeamt wäre an dem Fehler mindestens genau so schuld wie Du.
Die „eidesstattliche Versicherung“ ist nichts anderes als ein „Eigenbeleg“ zum Nachweis eines bestimmten Sachverhalts. Da Du – so hoffe ich – einen Nachweis in Form der Meldebestätigung hast, entfällt die Notwendigkeit für eine derartige Versicherung.
Eine allgemeine Meldepflicht für solche Fälle (Haupt- und Nebenwohnung in der gleichen Stadt) gibt es in NRW erst seit April 2005, d.h. meldepflichtig warst Du vorher für diese Nebenwohnung nicht.
Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer solltest Du wie empfohlen ausfüllen und nach Berichtigung Deines Meldestatus abschicken.
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» Nun weiß ich zwar, dass Du die Anmeldebestätigung von 2002 noch hast, nicht
» aber, ob da was von einer Nebenwohnung steht, die Du beibehalten willst.
» Solltest Du „alleinige „Wohnung“ angekreuzt habe, bist Du beim Meldeamt aus
» dem Schneider. - Auf der Anmeldebestätigung konnte man oben rechts nur Haupt- oder Nebenwohnung ankreuzen; d.h. hier also Kreuz bei Hauptwohnung. Auf diesem Vordruck steht nichts von alleiniger Wohnung - lediglich noch Einzugsdatum + Adresse der aktuellen Wohnung. Dazu Stempel + Unterschrift der Meldebehörde.
Der Ärger müsste sich in sehr engen Grenzen halten, denn das
» Meldeamt wäre an dem Fehler mindestens genau so schuld wie Du. - Wieso besteht überhaupt die Gefahr, Ärger zu bekommen, wenn es vor 2005 keine Meldepflicht gab>
» Die „eidesstattliche Versicherung“ ist nichts anderes als ein „Eigenbeleg“
» zum Nachweis eines bestimmten Sachverhalts. Da Du – so hoffe ich – einen
» Nachweis in Form der Meldebestätigung hast, entfällt die Notwendigkeit für
» eine derartige Versicherung. - Ich habe eine Meldebestätigung, aber da steht halt nur "Hauptwohnung" drauf. Was spricht denn nun gegen eine eidesstattliche Versicherung> Wäre dies nicht die einfachste Art + Weise, das Problem aus der Welt zu schaffen>
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» Auf diesem Vordruck steht nichts von alleiniger Wohnung
Die Meldebestätigung ist als Nachweis also ungeeignet.
» Wieso besteht überhaupt die Gefahr, Ärger zu bekommen, wenn es vor 2005 keine Meldepflicht gab>
Weil Du zwar dazu nicht rechtsverbindlich verpflichtet warst, Dich aber trotzdem (freiwillig) gemeldet hast. Stimmen müssen Deine Angaben aber in beiden Fällen.
» Was spricht denn nun gegen eine eidesstattliche Versicherung> Wäre dies nicht die einfachste Art + Weise, das Problem aus der Welt zu schaffen>
Wenn das Problem damit aus der Welt geschafft ist und Du diesen bürokratischen Unfug mitmachen willst, spricht nichts gegen eine eidesstattliche Versicherung. Ich könnte es nicht.
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» » Auf diesem Vordruck steht nichts von alleiniger Wohnung
» Die Meldebestätigung ist als Nachweis also ungeeignet. - Wenn die Meldebestätigung als Nachweis ungeeignet ist, sehe ich nicht, wie ich eine Berichtigung des Meldestatus anders als durch die eidesstattliche Versicherung bekommen sollte. (Oder drehe ich mich da irgendwie im Kreis>
»
» » Was spricht denn nun gegen eine eidesstattliche Versicherung> Wäre dies
» nicht die einfachste Art + Weise, das Problem aus der Welt zu schaffen>
» Wenn das Problem damit aus der Welt geschafft ist und Du diesen
» bürokratischen Unfug mitmachen willst, spricht nichts gegen eine
» eidesstattliche Versicherung. Ich könnte es nicht. - Du hast recht, es ist bestimmt bürokratischer Unfug, aber wenn es mir ermöglicht, die Sache zügig und ein für allemal vom Tisch zu bekommen, würde ich es halt machen. Wie bereits oben erwähnt, sehe ich da nun keine andere Möglichkeit. Du etwa>
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» Oder drehe ich mich da irgendwie im Kreis>
Nein, durchaus nicht. Wenn sich wer im Kreis dreht, ist es das Kassen- und Steueramt.
» Wie bereits oben erwähnt, sehe ich da nun keine andere Möglichkeit. Du etwa>
Du kannst es auf diesem Weg versuchen, wenn Du nicht klagen willst.
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» Du kannst es auf diesem Weg versuchen, wenn Du nicht klagen willst. -
Was meinst Du mit "versuchen"> Glaubst Du, die bohren nach bei der eidesstattlichen Versicherung> Klagen ist mir echt zu stressig. Bräuchte man dafür nicht auch einen Anwalt>
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Bei einer plausiblen eidestattlicheh Versicherung können sie nicht viel nachbohren. Das ist weniger das Problem, es ging mir mehr darum, was danach passiert und ob diese eidesstattliche Versicherung den gewünschten Erfolg hat.
Was das klagen angeht - das ist sicher stressig, aber einen Anwalt braucht man erst Mal nicht (erst wenn man gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen will).
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» Bei einer plausiblen eidestattlicheh Versicherung können sie nicht viel
» nachbohren. Das ist weniger das Problem, es ging mir mehr darum, was danach
» passiert und ob diese eidesstattliche Versicherung den gewünschten Erfolg
» hat. - was verstehst du unter plausibel> ich würde jetzt schreiben, dass ich zum offiziellen einzugsdatum (z.b. 24.5.02 ausdem zweitwohnsitz ausgezogen bin - mehr nicht). lt meldebehörde bekomme ich dann die abmeldung + scicke die ans kassenamt. was könnte da schiefgehen>
ich habe 2 kleine kinder + im moment wenig zeit + noch viel weniger nerv auf eine klage.
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Klingt ja schon ganz plausibel. Mein Vorschlag wäre:
…Hiermit versichere ich an Eides Statt, dass ich am 24.5.2002, anlässlich meines Umzugs innerhalb Kölns, endgültig aus der Nebenwohnung bei meinen Eltern ausgezogen bin. Die Abmeldung der Nebenwohnung habe ich seinerzeit übersehen bzw. vergessen."
Bin trotzdem gespannt darauf, was dann passiert und wie das ausgeht - schreibe das bitte bei Gelegenheit.
» ich habe 2 kleine kinder + im moment wenig zeit + noch viel weniger nerv auf eine klage.
Verständlich.
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»
» Bin trotzdem gespannt darauf, was dann passiert und wie das ausgeht -
» schreibe das bitte bei Gelegenheit. - Hast Du schon mal mitbekommen, dass es bei so einer eidesstattlichen Versicherung Probleme gegeben hat>
Sollte ich das tatsächlich überhaupt erwähnen, dass ich seinerzeit vergessen habe, mich abzumelden> Schliesslich lege ich diese eidestattl. Versicherung ja nur dem Einwohnermeldeamt vor, von dem ich dann die Abmeldung erhalte. So zumindest lautete die Auskunft.
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Du kannst den 2. Satz natürlich auch schadlos weglassen 
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Alles gut gelaufen!!! - Melde mich jetzt erst, weil tatsächlich heute erst der Brief vom Kassen- und Steueramt eintraf, mit der Bestätigung, meine Akte geschlossen zu haben.
Nun aber der Reihe nach: Ich habe letzten Donnerstag beim Einwohnermeldeamt auf der Grundlage meiner eidesstattlichen Erklärung problemlos meine Abmeldung erhalten. Zuhause rief ich das Kassen- und Steueramt an, und die Sachbearbeiterin sah bereits im PC das Auszugsdatum und sagte darauf, die ganze Sache habe sich somit erledigt und sie schicke das Schreiben heute noch 'raus. Wundersamerweise brauchte es fast 1 Woche, um in meinem Briefkasten zu landen.
Ich bin sehr erleichtert.
Alles Gute für alle, bei denen die Sachlage ein wenig komplizierter aussieht.