ZWSt in Kempten Allgäu

Christian @, Donnerstag, 15.06.2006 (vor 6990 Tagen)

Gerade fiel mir die Satzung der Stadt Kempten in die Hand. Die ist wirklich drollig und kommt meinen Vorstellungen schon recht nahe.

Und weil heute Feiertag ist, habe ich mir gedacht, ich schreibe dem OB mal, was ich von der Satzung halte. Wenn es interessiert, hier meine E-Mail nach Kempten:

[blockquote]Anrede,
als Oberbürgermeister der Stadt Kempten sind Sie sicher ein viel beschäftigter Mann. Mit einer Bagatelle wie der Zweitwohnungsteuer haben Sie sich mit Recht nur am Rande beschäftigt. Dafür haben Sie schließlich Ihre Mitarbeiter in der Stadtverwaltung, auf die Sie sich verlassen. Aber können und dürfen Sie das wirklich>

Wenn Sie diese Zweitwohnungsteuer wollten und dazu stehen, sind diejenigen, die Ihnen diese Satzung untergejubelt haben, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Ihre politischen Gegner oder persönlichen Feinde.

Die Satzung wäre noch besser lesbar, wenn durchgängig statt "Zweitwohnung" konsequent immer "Nebenwohnung" geschrieben worden wäre. Aber das würde nichts an der Unwirksamkeit ändern, denn die Satzung ist so gestaltet, dass sie vor Gericht keinen Bestand haben kann. Wer gegen Ihre Satzung klagt, muss selbst als juristischer Laie vor einem Bayerischen Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Falls Sie das nicht glauben (wollen), machen Sie einen ganz einfachen Test: Legen Sie eine Kopie dieser E-Mail den Steuerbescheiden bei und verweisen Sie auf das "Forum" unter "http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/". Da wird dann jedem geholfen, der Hilfe sucht. Sie persönlich können mich natürlich auch jederzeit direkt um Rat fragen.

Aber vielleicht wollten Sie persönlich die Zweitwohnungsteuer überhaupt nicht, und sie wurde Ihnen vom Stadtrat oder übergeordneten Behörden nur aufgezwungen. Das kann ich natürlich nicht beurteilen. Wenn dem aber so ist, herzlichen Glückwunsch. Dann ist diese Zweitwohnungsteuersatzung eine Meisterleistung. Relativ gefällig zu lesen und absolut unverbindlich.


Mit freundlichen Grüßen

xxx


Zusatz für Kopie-Empfänger (= der CSU-Vorsitzende im Bay. Landtag):
Zur Information Ihres Mitarbeiters, der sich mit dem Thema befasst, verbunden mit der Frage nach dem rechtsfreien Raum.
C.L.

[/blockquote]

Anmerkung für Forum-Leser:[ol][li]Ich hoffe, René ist damit einverstanden, wenn ich für das Forum Reklame mache.[/li][li]Wer will wetten, ob ich aus Kempten eine Antwort bekomme>[/li][/ol]

Gruß an alle

ZWSt in Kempten Allgäu

Christian @, Donnerstag, 29.06.2006 (vor 6976 Tagen) @ Christian

An alle die es angeht:

Stadt Kempten, in Person des Stadtkämmerers, hat heute geantwortet.

Ich habe also gewonnen.:-)


Gruß

ZWSt in Kempten Allgäu

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 29.06.2006 (vor 6976 Tagen) @ Christian

Entschuldige, aber das kann jeder behaupten!

Was hast Du denn gewonnen> Erkenntnis, Weisheit, Weitsicht>

fragt ganz gemein

Yvonne

ZWSt in Kempten Allgäu

Christian @, Freitag, 30.06.2006 (vor 6975 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

1. Die Wette, dass ich Antwort bekomme - hatten die meisten nicht geglaubt.

2. Die Erkenntnis, dass auch Stadtkämmerer neugierig sind.

3. Die Erkenntnis, dass auch Stadtkämmerer fehlbar sind.

Gruß

ZWSt in Kempten Allgäu

ChristianB @, München, Montag, 04.09.2006 (vor 6909 Tagen) @ Christian

» Hallo Yvonne,
»
» 1. Die Wette, dass ich Antwort bekomme - hatten die meisten nicht
» geglaubt.
»
» 2. Die Erkenntnis, dass auch Stadtkämmerer neugierig sind.
»
» 3. Die Erkenntnis, dass auch Stadtkämmerer fehlbar sind.
»
» Gruß

Frage, weil ich innerhalb der Familie gerade einen solchen Fall habe, der wohl einen Zweitwohnsitz in Kempten anmelden müsste (Die Schule verlangt sogar die Einreichung des Meldungsbelegs!):

Gibt es in Kempten nun eine (rechtlich gültige) Zweitwohnsitzssteuer oder nicht> Wenn ja, wie kann man dagegen angehen bzw. sie umgehen>

Danke für jede Hilfe
Christian

ZWSt in Kempten Allgäu

Christian @, Montag, 04.09.2006 (vor 6909 Tagen) @ ChristianB

Hallo B,

ob Kempten eine rechtlich gültige Zweitwohnungsteuer erhebt oder nicht - da scheiden sich die Geister - Kempten sagt ja, weil sie eine Satzung haben, ich sage nein, weil die Satzung in ihrer Rechtswidrigkeit schon arg offensichtlich ist (könnte man fast ehrlich nennen) - aber da muss letztendlich ein Gericht feststellen.

Kurz:
Kempten besteuert keine Zweitwohnungen (= Wohnung, die jemand neben seiner Erstwohnung innehat) sondern verlangt von jedem, der sich mit Nebenwohnung in dieser Stadt anmeldet eine vorgebliche Zweitwohnungsteuer. Es gibt einige Befreiungs- und Ausnahmetatbestände.
Ob und wie man sich anmeldet, steht im Bayerischen Meldegesetz - „umgehen“ kann man die Steuer daher im Prinzip nicht. Ob man dann zahlt oder mit Aussicht auf Erfolg klagt, richtet sich nach dem konkreten Einzelfall.
Fazit: Wenn man keine 2 Wohnungen innehat (= Mieter oder Eigentümer einer Wohnung), sollte eine Klage grundsätzlich auch vor bayerischen Gerichten erfolgreich sein. Das trifft bei Schülern, die noch bei den Eltern wohnen, meist zu.

Ansonsten sollte man es der Stadt nicht zu leicht machen - beim Ausfüllen der „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ würde ich jedes amtliche Wort auf die Goldwaage legen und peinlich genau hinterfragen. Wenn die Stadt ihre „FAQs“ nicht überarbeitet hat, gibt es eine Menge „schwieriger“ Fragen, die man als Betroffener stellen kann. So ist zum Beispiel die Antwort auf die Frage „2. Warum erhebt die Stadt eine solche Steuer>“ rechtlich von völliger Belanglosigkeit.
Die Stadt ist per Abgabenordnung verpflichtet, den Steuerpflichtigen zu beraten - auch zu ihren eigenen Ungunsten. Das kostet zwar eigene Zeit und verhilft einem Angestellten der Stadt zu sinnloser Betätigung, hilft aber später bei Widerspruch und Prozess.
Helfe bei Formulierungen gerne.

Ob die Schule überhaupt befugt ist, sich den Meldeschein vorlegen zu lassen, sei mal dahingestellt - ich würde es glatt darauf ankommen lassen. Es gibt so was wie informationelle Selbstbestimmung, und die Schule ist nicht das Ordnungsamt. Aber um des lieben Friedens willen kann man es auch auf sich beruhen lassen.


Noch Fragen>

Gruß