Soldat auf Zeit - Zweitwohnung = Elternhaus?

Zwergstern @, Mittwoch, 21.01.2009 (vor 6029 Tagen)

:lookaround: Hallo,
mein Sohn ist Soldat auf Zeit ( 8 Jahre ), hat nun seinen Allgemeinen Grundwehrdienst beendet und ist jetzt für 4 Wochen zu seiner Stammeinheit versetzt worden. Diese ist 160 km vom bisherigen gemeldeten Wohnsitz, dem Elternhaus, entfernt. Im Februar wird er 4 Wochen an einem Seminar in der Nähe von Bremen teil nehmen (Entfernung vom Elternhaus ca. 800 km, ca genauso viel vom Ort der Stammeinheit).
Nun hat er heute von seinem "Spiess" Unterlagen erhalten, dass der Ort der Stammeinheit als Hauptwohnsitz angemeldet wurde. Mein Sohn wohnt in der Kaserne und kommt an jedem Wochenende heim ( Freundin/ Freundeskreis).
Ab Juni wird er für den Zeitraum von ca. zwei Jahren in ein anderes Bundesland versetzt, weil er dort bei der Bundeswehr eine Zivilberufliche Ausbildung absolviert. Auch dort wohnt er in der Kaserne bzw. einem Wohnheim der Bundeswehr. Die Stammeinheit bleibt aber dieselbe.
Ist es sinnvoll, bzw möglich, dass er sich in seinem Heimatort, sprich seinem Elternhaus, als Zweitwohnsitz anmeldet> Kann er dann Heimfahrten oder andere Auslagen steuerlich geltend machen>
Vielen Dank für eure Hilfe
Zwergstern

Soldat auf Zeit - Zweitwohnung = Elternhaus?

Alfred @, Mittwoch, 21.01.2009 (vor 6029 Tagen) @ Zwergstern

Also, ein paar Fragen:
- Der Sohn hat wohl die Allgemeine Grundausbildung beendet, nicht den Grundwehrdienst>
- Hat der Spieß wirklich Unterlagen verteilt, aus denen hervorgeht, dass der Ort der Stammeinheit als „Hauptwohnsitz“ angemeldet wurde. Wenn ja, von wem erfolgte die Anmeldung> Der Spieß darf es auf jeden Fall nicht. Meldepflichtig ist der Einwohner.
- Seit Gründung der Bundeswehr verwechseln Spieße (und andere) das Meldegesetz mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
- Für die Anmeldung bei der Meldebehörde gilt das Melderecht – und zwar ausschließlich. Das besagt in dem Fall, dass der Standort der Stammeinheit im Jahr 2009 auf keinem Fall „vorwiegender Aufenthalt“ des Sohnes sein kann – wenn überhaupt kommt dafür der Ort der zivilberuflichen Ausbildung in Frage – oder der Heimatort. 2010 wird es wohl der Ort der zivilberuflichen Ausbildung sein.
- Der Standort der Stammeinheit spielt melderechtlich überhaupt keine Rolle, wenn der Sohn sich dort nicht „wohnt oder schläft“, was hier allerdings nicht zutreffen dürfte. Je nach Bundesland ist 2009 u.U. für die Unterkunft am Standort der Stammeinheit überhaupt keine Meldung erforderlich (Aufenthalt nicht länger als 6 Monate).
- Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist der Standort bei einem Soldaten der Wohnsitz. Das hat aber wiederum mit dem Melderecht nichts zu tun.
- Als Zeitsoldat hat der Sohn allenfalls Anspruch auf Fürsorge des Dienstgebers. Familenheimfahrten, doppelte Haushaltsführung usw. kämen nur in Betracht, wenn der Sohn am Heimatort einen eigenen Hausstand unterhält – den wird ihm aber keine Dienststelle anerkennen.
Zweckmäßig (auch aus dienstlichen Erwägungen) ist dennoch:
- Meldung mit alleiniger (!) Wohnung am Standort der Stammeinheit bis Juli 2009
- Ab Juli 2009 Meldung mit alleiniger Wohnung am Ort der zivilberuflichen Ausbildung bzw. der Unterkunft (wenn unterschiedliche Kommunen).
- Eine Nebenwohnung ist melderechtlich am Heimatort ist nicht unbedingt erforderlich, aber natürlich möglich und erlaubt (dann wäre die oben genannte „alleinige Wohnung“ die melderechtliche Hauptwohnung).
- Bei „alleiniger Wohnung“ spielt der vorwiegende Aufenthalt keine Rolle.

Soldat auf Zeit - Zweitwohnung = Elternhaus?

Zwergstern @, Mittwoch, 21.01.2009 (vor 6029 Tagen) @ Alfred

» Hallo Alfred, zuerst herzlichen Dank für die prompte Antwort:yes: » - Der Sohn hat wohl die Allgemeine Grundausbildung beendet, nicht den
» Grundwehrdienst>
Grundwerdienst als Solchen leistet er nicht, da er sich seit Beginn seiner Bundeswehrzeit für den SAZ Dienst entschieden hat.» - Hat der Spieß wirklich Unterlagen verteilt, aus denen hervorgeht, dass
» der Ort der Stammeinheit als „Hauptwohnsitz“ angemeldet wurde.
Mein Sohn meinte heute am Telefon, dass er jetzt nicht mehr ein ...felder sei, sondern ein waschechter...inger. Also nehme ich an, dass die Ummeldung schon erfolgt ist. Unterlagen bringt mein Sohn am Wochenende mit.
Ich werde mich dann nochmals melden und mich vertrauensvoll an dich / euch wenden:waving:

Soldat auf Zeit - Zweitwohnung = Elternhaus?

georg @, Donnerstag, 22.01.2009 (vor 6028 Tagen) @ Zwergstern

Hallo,
hätte zu diesem Thema auch ne Frage.
Ich bin Zeitsoldat (8 Jahre) und habe noch 3 Jahre Restdienstzeit.
Bis vor 1,5 Jahren war mein Erstwohnsitz mein Elterhaus, weil ich meinen Dienstort aufgrund von Lehrgängen und Versetzung oft gewechselt habe.
Nun habe ich eine eigene Wohnung an meinem Dienstort und fahre jedes Wochenende "nach Hause". Meine Wohnung am Dienstort ist als Erstwohnsitz (um keine Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen) und das Haus meiner Eltern als Zweitwohnsitz gemeldet.
Würde nun gerne Wissen was ich steuerlich machen kann>!
Kann ich Fahrten zu meinen Eltern (eigentlicher Lebensmittelpunkt "Freundin,Freunde etc.") absetzen obwohl es "nur" als Zweitwohnsitz gemeldet ist>

Soldat auf Zeit - Zweitwohnung = Elternhaus?

Alfred @, Freitag, 23.01.2009 (vor 6028 Tagen) @ georg

» hätte zu diesem Thema auch ne Frage.
Das ist nun keine Frage des Melde- und Zweitwohnungsteuerrechts sondern der Einkommensteuergesetze. Deswegen dazu bitte einen Fachmann befragen, der verbindliche Auskunft geben kann.
Zur groben Orientierung:
Es läuft auf doppelte Haushaltsführung hinaus. Wer aus beruflichen Gründen neben seiner Hauptwohnung eine näher am Dienst-/Arbeitsort gelegene Zweitwohnung nutzt, kann doppelte Haushaltsführung geltend machen.