ZWS bei vorübergehend getrennt lebendem Ehepaar

Katze @, Samstag, 24.01.2009 (vor 6044 Tagen)

Hallo liebe Forengemeinde,

ich möchte folgendes wissen:

mein Mann und ich haben uns Anfang des Jahres im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.Erstmal nur vorübergehend.Wir wollen aber unseren gemeinsamen Wohnsitz weiter behalten.
Nun wohne ich bei einer Bekannten in deren Mietobjekt.Sie möchte dass ich mich beim Einwohnermeldeamt an dieser Adresse anmelde ( als Hauptwohnsitz).Ich möchte allerdings meinen jetzigen Hauptwohnsitz weiter behalten.
Kann ich denn ihre Wohnung nicht als Zweitwohnsitz angeben>und was steht an Steuern an>
Ich wohne in Dortmund und ihre Wohnung ist auch in Dortmund.
Vielleicht kann mir jemand was dazu schreiben.

Danke und Gruß

Katze

ZWS bei vorübergehend getrennt lebendem Ehepaar

Alfred @, Sonntag, 25.01.2009 (vor 6043 Tagen) @ Katze

Hinsichtlich der "Zweitwohnungsteuer" gilt in Dortmund: Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt. 10% der Nettokaltmiete (die ggf. von der Stadt ermittelt wird).
Für den Rest: Wer seine eheliche Wohnung beibehalten will, lebt m.E. nicht dauend getrennt und kann sich demzufolge u.U. - die hier wohl zutreffen könnten -, quasi aussuchen, welche von mehreren genutzten Wohnungen die melderechtliche Hauptwohnung sein soll. Für den, der dauernd getrennt lebt, ist die vorwiegend genutzte Wohnung die melderechtliche Hauptwohnung, alle übrigen sind dann Nebenwohnungen.

ZWS bei vorübergehend getrennt lebendem Ehepaar

Katze @, Sonntag, 25.01.2009 (vor 6043 Tagen) @ Alfred

» Hinsichtlich der "Zweitwohnungsteuer" gilt in Dortmund: Wer mit
» Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt. 10% der Nettokaltmiete (die ggf. von der
» Stadt ermittelt wird).


Danke für Deine rasche Antwort.Die Nettokaltmiete beträgt 250.-Euro,wären also 25.-Euro pro Monat>

Gruß Katze

ZWS bei vorübergehend getrennt lebendem Ehepaar

Alfred @, Sonntag, 25.01.2009 (vor 6043 Tagen) @ Katze

25 EURO sind 10% von 250 EURO.
Da die ZWSt üblicherweise aber als Jahressteuer erhoben wird, dürften 300 EURO als Einmalbetrag pro Jahr zu zahlen sein.