Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

Bonito @, Mittwoch, 28.01.2009 (vor 6172 Tagen)

Ich habe ein Ferienhaus in Schweden.
Mein Lebenspartner hat eine Mietwohnung in Deutschland/Malente, er ist Wohnungseigner.
Als Mitmieterin und selbstschuldnerische Bürge unterschrieb auch ich den Mietvertrag.
Die Malenter Wohnung ist unsere Hauptwohnung.

Wir sind Rentner und daher sehr frei. Wir machen viele Reisen, u.a. Langzeiturlaube, halten uns aber auch oft in meinem Ferienhaus in Schweden auf.

Zu unserer Verwunderung sandte uns die Gemeinde Malente ein Schreiben zur Zweitwohnungssteuer mit einer Zweitwohnungssteuererklärung. Nachweislich sollen wir uns den überwiegenden Teil des Jahres in meinem schwedischen Ferienhaus aufhalten. Man verlang von uns eine Aufstellung der Aufenthaltstage in der Malenter Wohnung.

In der Gemeinde Malente wurde zum 01.01.2004 die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Als Berechnungsbeispiel führt die Gemeinde folgendes Beispiel an:

(Anhand angenommener Werte für eine 30qm große Wohnung)
1.155 Euro (Jahresrohmiete) x 4,86 (Hochrechnungsfaktor)
=5.613,30 Euro (Mietwert) x 12% (Steuersatz)= 673,60 x 70% (Verfügbarkeitsgrad)
= 471,00 Euro Jahreszweitwohnungssteuer (nach unten abgerundet) bei einem Verfügbarkeitsgrad von 70%.

Bei einem Verfügbarkeitsgrad von 100% würde die Jahreszweitwohnungssteuer im Berechnungsbeispiel 673,00 Euro betragen.

Was sagt Ihr dazu> Was sagen Sie dazu>

Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

Alfred @, Mittwoch, 28.01.2009 (vor 6171 Tagen) @ Bonito

Nicht wundern - Kommunen (auch als Gemeinwesen bezeichnet) können noch viel gemeiner sein.
[..]. Erst Mal nachfragen und darauf bestehen, dass die Gemeinde den Nachweis für den Aufenthalt im schwedischen Ferienhaus für den überwiegenden Teil des Jahres vorlegt. Allein schon deswegen, um sich später nicht in die Nesseln zu setzen.
Weigert sich die Gemeinde oder ist sie dazu in einem angemessenen Zeitraum (so um die 8 Wochen) nicht in der Lage, so ist m.E. die Sache erledigt.
Nebenbei - zur eigenen Sicherheit vorab -, mal prüfen, ob Ihr Euch mindestens 183 Tage (in Schaltjahren 184 Tage)im Jahr (so interpretiere ich "den überwiegenden Teil des Jahres") in dem ominösen Ferienhaus aufhaltet. Oder steht in dem kommunalen Drohbrief "im Jahr überwiegend" oder eine ähnliche Formulierung> Dann sähe die Sache argumentativ ein bisschen anders aus.
Persönlich halte ich die Behauptung der Gemeinde für völlig aus der Luft gegriffen. Mal unauffällig in der Nachbarschaft umsehen, wer der Stinkstiefel sein könnte, der so einen Unsinn behauptet hat. Von alleine kommt nicht mal eine so gewissenlose Kommune wie ... auf so einen Unfug.
Allerdings kenne ich die Satzung von Malente nicht und darauf kommt es für die weitere Argumentation entscheidend an. Ich guck mal, ob ich eine Satzung zu fassen kriege.
Hinsichtlich des Begriffs Hauptwohnung. Den unbedingt vermeiden. Da empfehle ich dringend, nur von Wohnung zu sprechen, allenfalls von Erstwohnung (was in Bezug auf die schwedische Ferienwohnung richtig und auch sonst vorteilhaft wäre).
Gruß und weiterhin viel Spaß beim Reisen.

Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

René ⌂ @, Mittwoch, 28.01.2009 (vor 6171 Tagen) @ Bonito

Interpretation: ihr habt BEIDE euren Hauptwohnsitz in Malente und keine anderen Wohnungen im Bundesgebiet.

==

Die Story klingt nach dem größten Unsinn, den eine Gemeinde von sich lassen kann. Das diese gerne Geld haben wollen und dazu manchmal erfinderich sind: ok. Aber diese Forderung ist ja geradezu kontraproduktiv für die Stadtkasse.

Wenn die Gemeinde tatsächlich der Meinung ist, Ihr seid mehr in Schweden als hier ... ok. Das käme dann einer Auswanderung gleich. Welche jusristischen Fallstricke und Besonderheiten daran geknüpft sind, weiß ich nicht. Riester-Rente ist da so ein wunder Punkt, aber ich schätze, der trifft auf dich nicht zu. Im Zweifelsfall bitte das Internet weiter suchen, ob es Foren gibt, die sich mit dem Haupwohnsitz im Ausland befassen. (Wenn jemand interessante Links findet, bitte mir mitteilen. Ich baue sie in die Linkliste ein!).

Wie dem auch sei: wenn Ihr nun praktisch nach Schweden auswandern solltet, würde das für die Zweitwohnsitzsteuer folgendes bedeuten:

1. Ihr seid nicht mehr Bürger der Stadt Malente. Der Ort würde keine Schlüsselzuweisung mehr für euch bekommen (ca. 600 bis 1000 Euro im Jahr).

2. Ihr habt im Inland nach wie vor nur eine Wohnung, der [url=http://norm.bverwg.de/jur.php>mrrg,12]§12 MRRG[/url] trifft dann auf euch nicht zu. Folglich keine Nebenwohnung. Folglich keine Steuer.

Was Nachweiswünsche angeht: wenn es euch nicht zu viel Aufwand macht, erstellt doch ein kleines Dokument mit euren Plänen. Vielleicht geben sie sich zufrieden. Im Zweifel reist ihr ein paar Mal spontan herum, für die es keine Nachweise (im Moment) gibt. Woher soll man im Januar schon wissen, wann man wie oft wo Urlaub macht. Gerade bei Rentnern, die nicht mehr auf einen Arbeitgeber angewiesen sind. Und wenn unterm Strich herauskommt, daß ihr mehr hier als da seid ... warum nicht>

Ob ihr tatsächlich verpflichtet seid, da etwas abzugeben - ich weiß es nicht. Vorstellen kann ich es mir nicht wirklich. Aber vielleicht kann dazu jemand anderes noch etwas fundiertes sagen...

Was den juristischen Beistand angeht... ich bin optimistisch, daß man das ggf. telefonisch / vor Ort klären kann. Wenn dann aber auf jeden Fall mit Erfahrung im "Hauptwohnsitz ins Ausland lagern".

Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

Alfred @, Mittwoch, 28.01.2009 (vor 6171 Tagen) @ René

»ihr habt BEIDE euren Hauptwohnsitz in Malente
Also bitte, wenn schon, dann „Malente als Wohnsitz“ oder „melderechrechtlich die alleinige Wohnung in Malente“. Die blödsinnige Wohnsitzdiskussion und die Frage der Klarheit der Begriffe hatten wir doch schon hinter uns.

» Aber diese Forderung ist ja geradezu kontraproduktiv für die Stadtkasse.
Wäre aber nicht zu beanstanden, wenn sie denn richtig wäre und der Wahrheitsfindung diente. Nun haben wir endlich mal eine Kommune, die nicht geldgierig ist und niemanden nötigen will, sich vorwiegend in ihren Gemarkungen aufzuhalten, und schwups soll ihr Tun Unsinn sein. Dem ist aber nicht so. Die Kopfprämie bleibt der Gemeinde nämlich mit der Wohnung, die melderechtlich die alleinige Wohnung bleibt, erhalten. Folgerung: Gierig bis zur Unanständigkeit (die allerdings durchaus rechtmäßig sein könnte).
»
» Das käme dann einer Auswanderung gleich.
Warum bitte käme der vorwiegende Aufenthalt im Ausland einer Auswanderung gleich> Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

» Wie dem auch sei: wenn Ihr nun nach Schweden auswandern solltet,
Wer redet denn davon> Nicht wissend, welche Folgen eine Auswanderung hat, redet hier jemand anderen eine Auswanderung ein und sorgt dafür, dass sie dann zusätzlich Zweitwohnungsteuer zahlen müssen. Man könnte ja fast auf die Idee kommen, hier sollten Rentner abgebaut werden.
Die melderechtliche Betrachtung der ZWSt führt hier – wie sonst auch – nur in die Irre.

» würde das für die Zweitwohnsitzsteuer folgendes bedeuten:
» Folglich keine Nebenwohnung. Folglich keine ZWSteuer.
Falsch, jetzt erst recht. Die rein melderechtliche Betrachtung der ZWSt führt hier – wie sonst auch – nur in die Irre.

» Was Nachweiswünsche angeht: wenn es euch nicht zu viel Aufwand macht, erstellt doch ein kleines Dokument mit euren Plänen.
Klar, am besten noch unter Einschaltung eines Notars oder als Versicherung an Eidesstatt.
» keine Nachweise (im Moment) gibt.
Die Gemeinde behauptet für die Vergangenheit das Gegenteil. Solange ich deren "Nachweis" nicht kenne, würde ich mich sehr bedeckt halten mit dem, was ich von mir gebe. Dieses Vorgehen ändert nichts an der rückwirkenden Forderung und würde für das nächste Jahr den gleichen Zirkus bedeuten - es sei denn, man wollte auswandern. Was ich nur dann raten würde, wenn ich die Folgen überblicke.

Eine Bitte: Stelle bitte die Satzung Malente ins Netz. Ich habe Sie nicht

Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

René ⌂ @, Donnerstag, 29.01.2009 (vor 6171 Tagen) @ Alfred

» »ihr habt BEIDE euren Hauptwohnsitz in Malente

Mit beide meine ich: die Konstellation ist nicht so, daß einer hier und der andere da mit Hauptwohnung gemeldet ist.

» Dem ist aber nicht so. Die Kopfprämie bleibt der Gemeinde nämlich mit der Wohnung, die melderechtlich die alleinige Wohnung bleibt, erhalten.

Ja, aber trotzdem hat sie nur eine Wohnung im Inland. Aber du kannst mich gerne da mit einem anderen Paragraphen ankommen. Ich habe den Blick nur ins Rahmengesetz geworfen, ich werde noch mal ins entsprechende Landesmelderecht schauen.

Wie für ein und denselben Wohnraum nun Hauptwohnung und Nebenwohnung deklariert werden kann - ich weiß nicht, woher du diese Schlußfolgerung nimmst.

» Warum bitte käme der vorwiegende Aufenthalt im Ausland einer Auswanderung gleich> Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Da habe ich möglicherweise etwas hoch gegriffen, trotzdem sollte man sich informieren, welche konkreten Konsequenzen diese Verlegung nach sich ziehen. Aber wie geschrieben: dafür wird es sicher auch Informationsseiten geben.

» Die Gemeinde behauptet für die Vergangenheit das Gegenteil. Solange ich deren "Nachweis" nicht kenne, würde ich mich sehr bedeckt halten mit dem, was ich von mir gebe.

Den "Nachweis" habe ich überlesen. Dann sollte man ggf. durchaus erst einmal schauen, was sie denn als Nachweis erbringen können... Wobei hier ein fader Beigeschmack noch liegt: um einem Bürger nachzuweisen, daß sein Hauptwohnsitz falsch gemeldet ist, müßte man durchaus schon einige Eingriffe in seine Grundrechte vornehmen...

» Eine Bitte: Stelle bitte die Satzung Malente ins Netz. Ich habe Sie nicht

Ich werde die Kommune anschreiben. Auf der Homepage scheinen sie diese nicht zu haben.

Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

Alfred @, Donnerstag, 29.01.2009 (vor 6170 Tagen) @ René

» » »ihr habt BEIDE euren Hauptwohnsitz in Malente
» Mit beide meine ich: die Konstellation ist nicht so, daß einer hier und der andere da mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Nicht meinen, lesen. Das mit dem „BEIDE“ habe sogar ich begriffen. Gestört hat mich ersichtlich der Unfug mit dem „Hauptwohnsitz“ – zur Verdeutlichung: Das umschließt sowohl „Haupt“ wie „Wohnsitz“.

» » Dem ist aber nicht so. Die Kopfprämie bleibt der Gemeinde nämlich mit der Wohnung, die melderechtlich die alleinige Wohnung bleibt, erhalten.
» Wie für ein und denselben Wohnraum nun Hauptwohnung und Nebenwohnung deklariert werden kann - ich weiß nicht, woher du diese Schlußfolgerung nimmst.
Abgesehen davon dass das ohne Weiteres möglich ist, es trifft hier nicht zu. Wo soll ich das bitte gefolgert haben, wenn ich feststelle „Die Kopfprämie bleibt der Gemeinde nämlich mit der Wohnung, die melderechtlich die alleinige Wohnung bleibt, erhalten.> Kann es sein, dass hier jemand Melderecht und Zweitwohnungsteuerrecht verwechselt>

» ... trotzdem sollte man sich informieren, welche konkreten Konsequenzen diese Verlegung nach sich
ziehen. Aber wie geschrieben: dafür wird es sicher auch Informationsseiten geben.
Information schadet nie, wenn sie notwendig sind und man sie richtig verarbeiten kann.
»
» » Die Gemeinde behauptet für die Vergangenheit das Gegenteil. Solange ich deren "Nachweis" nicht kenne, würde ich mich sehr bedeckt halten mit dem,was ich von mir gebe.
» Den "Nachweis" habe ich überlesen. Dann sollte man ggf. durchaus erst einmal schauen, was sie denn als Nachweis erbringen können... Wobei hier ein fader Beigeschmack noch liegt: um einem Bürger nachzuweisen, daß sein Hauptwohnsitz falsch gemeldet ist, müßte man durchaus schon einige Eingriffe in seine Grundrechte vornehmen...
Dann sind wir uns ja mit dem "bedeckt halten" fast einig. Ansonsten: Wie kann man jemanden, der mit alleiniger Wohnung gemeldet wohl nachweisen, dass sein „Hauptwohnsitz“ falsch gemeldet ist. Die Wohnung in Malente bleibt melderechtlich so lange alleinige Wohnung, bis die beiden entweder ausgezogen sind oder eine weitere Wohnung im Inland melderechtlich relevant nutzen. Dann erst wird die Wohnung in Malente nach dem Melderecht zur Haupt- oder Nebenwohnung und dann erst kommt der vorwiegende/überwiegende Aufenthalt im Inland (!) zum Tragen. Und wer bitte bekümmert sich schon um Grundrechte>

» Ich werde die Kommune anschreiben. Auf der Homepage scheinen sie diese nicht zu haben.
Brauchst Du nicht, ich bin nur davon ausgegangen, Du hättest sie, weil Du so sicher warst, dass es dabei um Haupt- und Nebenwohnung und nicht um Erst- und Zweitwohnung geht. Inzwischen habe ich mich bei Frau Westermann informiert, es geht der Satzung nach um Erst- und Zweitwohnung.

Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

René ⌂ @, Samstag, 07.02.2009 (vor 6161 Tagen) @ Bonito

Ich habe nun die Satzung erhalten und in unsere [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=stadt&id=136]schwarze Liste[/link] eingetragen.

Was den erwähnten Vrfügbarkeitsgrad anbelangt: der spielt nur dann eine Rolle, wenn die Wohnung zwischenzeitlich nicht zur Verfügung steht. Beispielweise bei Untervermietung in Abwesenheitszeiten. Nur weil man zeitweise im Ausland unterwegs ist, ist die Wohnung nach wie vor verfügbar. Wenn ich das richtig interpretiere, seid ihr mit 100% dabei - nur eben mit Hauptwohnung.

Ein Kuriosum der Satzung: die Steuer wurde im August 2003 eingeführt. In der Satzung ist eine Pflicht vermerkt:

[blockquote]Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Gemeinde innerhalb einer Woche anzuzeigen. Die Anzeigepflicht beginnt mit dem 01.01.2004.[/blockquote]

Diese Regelung ist aus dreierlei Gesichtspunkten fragwürdig:
* Warum entsteht die Pflicht erst fünf Monate später> Im Zweifel ist das guter Nährboden, sich aufgrund Gleichheitsgrundsatz (der sich meldet, ist der dumme) da rauszuklagen. Für die ersten fünf Monate.
* Die Pflicht zur Anmeldung ist ohnehin im Melderecht bereits vermerkt. Sie galt also auch schon vor dem besagten Termine
* Im Melderecht beträgt die Frist zwei Wochen.

Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

Alfred @, Samstag, 07.02.2009 (vor 6161 Tagen) @ René

Wenn die Steuerpflicht am 1.1.2004 beginnt ist die Anzeigepflicht ab 1.1.2004 nicht fragwürdig (allenfalls unpraktisch für die Verwaltung).
Sie ist auch nicht fragwürdig, weil die Meldepflicht für eine Nebenwohnung nach dem Meldrecht geregelt ist und schon vorher galt.
Und wenn Du platzt:
Malente ist eine Fremdenverkehrsgemeinde. In Malente werden die „Erwerbszweitwohnung“ Verheirateter …. besteuert. Die Satzung verstößt also auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 oder Art 105 Abs. 2a GG. Und das Tollste: In der Verwaltung wissen sie sogar warum.