Einkommensteuerrecht vs. Melderecht... Unklarheiten

Yvonne Winkler @, Samstag, 31.01.2009 (vor 5554 Tagen) @ Freddy

Grundsätzlich kann man seinen Meldestatus rückwirkend korrigieren.
Die Berliner werden das gemerkt haben, weil die Zweitwohnungsteuer nach meiner Kenntnis in Berlin ebenfalls vom Finanzamt erhoben wird.

Wie sich die Steuer errechnet, richtet sich nach der Satzung der Stadt Bochum, nach dem Familienstand, ob die Nebenwohnung beruflich veranlasst ist etc. Scheint mir hier nicht der Fall, wenn die Hauptwohnung aufgrund der Berufstätigkeit in Berlin ist.

Inwiefern der Melderechtsverstoß Kosten nach sich zieht, weiß ich nicht. Oft wird nichts verlangt, aber das kommt ganz auf den Verwaltungsgebrauch an.


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