Total verrückt!!! Bescheid aus Nürnberg
Wenn sich das mit 1985 nachweisen lässt - Widerspruch einlegen. Begründung:
Der Steuerbescheid verletzt Bundesrecht, denn ich habe nachweislich die melderechtlich erfasste Nebenwohnung tatsächlich seit 1985 nicht mehr genutzt. Meine melderechtlichen Verhältnisse sind falsch erfasst."
Außerdem: Nebenwohnung abmelden - mit der gleichen Begründung.
Irgenwie handfest nachweisen sollte sich das schon lassen, z.B. wird die Wohnung ja einen Nachmieter haben. Macht Verdruss und Arbeit, lässt sich aber nicht ändern.
Aber: Üblicherweise kommt nicht einfach ein Bescheid, das gehen Abfragen voraus usw. War das nicht der Fall>
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Naousa,
08.02.2009
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Alfred,
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