Bremen, ZWS und Pfändungsfreigrenze

dimo, Dienstag, 10.02.2009 (vor 5818 Tagen)

Hallo,

ich wurde vor ein paar Tagen vom Finanzamt Bremen wegen ZWS abgeschrieben. Ich war dort letztes Jahr für ein paar Monate mit Nebenwohnsitz gemeldet (wusste leider nichts von dieser Steuer, sonst hätt' ichs anders gemacht).

Ich habe heute mit der Mitarbeiterin vom Finanzamt telefoniert, die mir nach Schilderung meiner Lage (Student, geringes Einkommen, etc.) erzählte, dass man einen Antrag auf Erlassung der ZWS stellen kann, wenn das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.

Habt ihr davon schon mal was gehört>

Gruß dimo

Bremen, ZWS und Pfändungsfreigrenze

dimo, Dienstag, 10.02.2009 (vor 5818 Tagen) @ dimo

kurze ergänzung

Die Pfändungsfreigrenze liegt z.Z. bei 989,99€. Da war ich locker drunter ;-)

Im ersten Satz muss es natürlich "angeschrieben" heißen...

Bremen, ZWS und Pfändungsfreigrenze

Alfred @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 5817 Tagen) @ dimo

Aus Satzung und Unterlagen des FA Bremen geht zu einem derartigen Erlass nichts hervor. Klingt aber dennoch ganz plausibel – sozusagen die etwas schäbigere Bremer Variante der bayerischen Armutsgrenze bei der ZWSt.
Auskunft kann natürlich auch eine Falle sein.

Bremen, ZWS und Pfändungsfreigrenze

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 5817 Tagen) @ dimo

Man kann den Antrag auf Erlass stellen, allerdings erkennt man damit an, dass der Anspruch zu recht besteht.

Wie ist das bei Dir> Liegt schon ein unanfechtbarer Bescheid vor>

Bremen, ZWS und Pfändungsfreigrenze

dimo, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 5817 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Wie ist das bei Dir> Liegt schon ein unanfechtbarer Bescheid vor>

Ich habe ein Informationsschreiben des Finanzamtes bekommen.

"Sehr geehrter...

Sie waren im Besteuerungszeitraum mit Nebenwohnsitz in Bremen gemeldet und unterliegen daher grundsätzlich der Zweitwohnsitzsteuerpflicht. Den Papiervordruck der Zweitwohnsitzsteueranmeldung erhalten Sie anliegend übersandt. Alle weiteren Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beiliegenden Gesetz sowie der Anleitung oder auch im Internet unter

http://www.finanzen.bremen.de -> Steuern -> sonstige Steuern -> Zweitwohnungssteuer

MFG
Ihr Finanzamt"

Beiliegend ist ein Anmeldebogen und die Anleitung.

Grüße
dimo

Bremen, ZWS und Pfändungsfreigrenze

Alfred @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 5817 Tagen) @ dimo

Wenn das wortwörtlich so vom FA gekommen ist, würde ich schon aus purer Bosheit antworten:
„Bremen war für mich zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form Wohnsitz. Ich kann daher nicht der Zweitwohnungsteuerpflicht unterliegen. Die mir übersandten falschen Unterlagen sende ich zu meiner Entlastung zurück.“
Das ändert zwar nichts an der Sachlage, hilft auch nicht weiter, entspannt aber.
Andere Alternative (Vorschlag): Befreiung wegen Unterschreiten der Pfändungsfreigrenze beantragen (ohne die geforderten Unterlagen einzureichen), mit Hinweis auf das Telefongespräch. Irgendwas wird dann schon passieren.

Bremen, ZWS und Pfändungsfreigrenze

dimo, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 5817 Tagen) @ Alfred

» Wenn das wortwörtlich so vom FA gekommen ist, [..] <<

Die Grußformeln habe ich verkürzt, der Mittelteil ist abgetippt.