Begründung des Nebenwohnsitzes

Tim1981 @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6158 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe hier ein wenig Verständnisprobleme mit dem Formular 'Begründung des Nebenwohnsitzes', das meine Freundin ausfüllen soll.

Folgender Hintergrund vielleicht:
Ich bin beruflich in eine andere Stadt versetzt worden und habe nun dort meinen Hauptwohnsitz angemeldet. Da ich mit meiner Freundin weder verlobt, noch verheiratet bin, gab es da für mich auch keine andere Möglichkeit (zumindest habe ich die Dame auf dem Bürgeramt so verstanden). Soweit so gut - das passt ja auch.

Nun bewohnt meine Freundin aber eine kleinere Wohnung am unserem vorherigen Wohnort weiter, da sie vorerst dort bleiben wird (sie arbeitet dort ebenfalls und muss jetzt erst schauen, ob sie hier eine Arbeitsstelle findet). Damit sie ein auf mich zugelassenes Auto aber fahren darf ist es notwendig, dass sie ihren Zweitwohnsitz bei mir meldet.
Sie wird natürlich auch die Wochenenden bei mir verbringen, so wie ich einige Wochenenden mal bei ihr sein werde.

Nun wollte ich sie heute mit Nebenwohnsitz anmelden und muss das nun per Formular begründen. Dort steht aber: "Wie oft fahren sie von der Nebenwohnung in die Hauptwohnung> x täglich, x Wochenende, x mind. 1 monatlich, x sonstiges".

Eigentlich ist es bei ihr ja genau andersrum. Sie fährt zum Wochenende von der Hauptwohnung in die Nebenwohung.
Ich bin jetzt etwas verwirrt. Lässt die Behörde eine solche Anmeldung wie ich sie benötige überhaupt zu>

Reicht die Begründung, dass meine Freundin ja ihren Arbeitsplatz noch bei der Hauptwohnung hat aus> Sie ist dadurch ja schon 220 Tage im Jahr dort.

Danke und sorry für den langen Text! ;-)

Tim

Begründung des Nebenwohnsitzes

Alfred @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6158 Tagen) @ Tim1981

Hallo,
welche Stadt hat denn ein so blödsinniges Formular „Begründung des Nebenwohnsitzes“>
Damit/ob ich alles richtig verstanden habe:
Deine Freundin ist in A mit alleiniger Wohnung gemeldet.
Du bist derzeit
- in B mit alleiniger Wohnung gemeldet oder
- in B mit Haupt- und in A mit Nebenwohnung gemeldet,
- Dein gewillkürter Wohnsitz ist vermutl. B. (oder hast Du einen gesetzlichen Wohnsitz>)

Deine Freundin fährt Deinen Wagen, der demzufolge in B angemeldet ist (sein muss/müsste) – alles andere wäre falsch. Das steht auch so im Kfz-Schein.

Warum soll Deine Freundin also eine Nebenwohnung in B anmelden>

Am Rande: Was hat das alles mit der Zweitwohnungsteuer zu tun>

Begründung des Nebenwohnsitzes

Tim1981 @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6158 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

ich bin in B mit alleiniger Wohnung gemeldet, mein Kfz wie du schreibst daher auch.
Meine Freundin mit alleiniger Wohnung in A. Sie muss aber, damit sie das Fahrzeug fahren darf nun mind. einen Zweitwohnsitz in B haben (ist Nutzungsbedingung des Fahrzeuges, das nur ich und im Haushalt lebende Partner/Angehörige das Fahrzeug fahren dürfen).

Vorher war das gegeben, weil wir einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in A hatten. Den haben wir aber nun aufgegeben. Sie bewohnt eine kleine Wohnung in A und ich eine größere in B. Am Wochenende treffen wir uns zumeist bei mir.
Ich habe keinen Nebenwohnsitz in A, weil mich das bei der Autosache nicht weiterbringt und darüberhinaus A ZWS erhebt.

Ich gebe zu, meine Frage hat keinen ausschließlichen ZWS-Bezug, es schien mir aber ein sehr kompetentes Forum in Bezug auf Melderechtsfragen zu sein.

Gruß
Tim

Begründung des Nebenwohnsitzes

Alfred @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6158 Tagen) @ Tim1981

Ah, die Kfz-Versicherung ist der Grund.
Naja, dann muss eben eine Nebenwohnung angemeldet werden. Nach dem mir bekannten (vorgeschriebenen) Beiblatt zum Meldeschein sehe ich Dein Problem nicht.
Ein Nebenwohnsitz ist nicht erforderlich.

Begründung des Nebenwohnsitzes

Tim1981 @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6158 Tagen) @ Alfred

Ich finde nur die folgende Frage auf diesem Formular verwirrend:

"Häufigkeit der Fahrten zur oben bezeichneten Hauptwohnung:

[ ] täglich

[ ] zum Wochenende

[ ] mindestens 1x monatlich

[ ] sonstiges"

Für unsere Konstellation müsste es heissen:

"Häufigkeit der Fahrten zur Nebenwohnung:"

Aber vielleicht fange ich jetzt auch an Erbsen zu spalten. ;-)

Aber eine Frage noch: Was ist denn nun der Unterschied zwischen Nebenwohnung und Nebenwohnsitz>

Begründung des Nebenwohnsitzes

Alfred @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6158 Tagen) @ Tim1981

» Ich finde nur die folgende Frage auf diesem Formular verwirrend:
Was mich verwirrt, ist die Tatsache, dass diese Fragen auf dem vorgeschriebenen Beiblatt überhaupt nicht vorgesehen sind. Mir ist kein offizielles Formular bekannt, das so blöd aufgebaut ist. Welche Stadt fragt so blöd>

» Aber eine Frage noch: Was ist denn nun der Unterschied zwischen Nebenwohnung und Nebenwohnsitz>
Das ist schon Kirschkernspalten. Nebenwohnung ist ein Begriff aus dem Melderecht. Wohnsitz in jeder Variante ist ein abgabenrechtlicher (AO) oder bürgerlich-rechtlich (BGB) Begriff, hat im Melderecht nichts zu suchen und ist rechtlich streng genommen völlig bedeutungslos. Wird aber gerne als Ersatz für die melderechtliche Wohnung genommen - klingt halt so schön. Und jeder versteht es, wie er will.

Begründung des Nebenwohnsitzes

Tim1981 @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6158 Tagen) @ Alfred

Die Stadt, die das fragt ist Stuttgart, aber ich werde einfachen mit den Kollegen dort sprechen.

Es ist aber auch kein Formular in dem Sinn, sondern ein wohl mit der Schreibmaschine geschriebenes zweiseitiges Dokument, um die Erklärung seitens des Meldenden, warum er in Stuttgart nur die Nebenwohnung melden will, zu erleichtern.

Aber laut Auskunft muss das zwingend ausgefüllt werden, bevor eine Nebenwohnung angemeldet werden kann.

Danke dir Alfred für deine Bemühungen.

Begründung des Nebenwohnsitzes

Alfred @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6158 Tagen) @ Tim1981

Formal sind da mehrere Antworten richtig. Die Frage zielt vermutlich darauf, wo der Meldepflichtige sich vorwiegend aufhält und ist wohl in erster Linie dafür gedacht, um überprüfen zu können, ob die Meldung stimmt.
Deswegen Empfehlung: "sonstiges" ankreuzen.
Das stimmt auf jeden Fall, und wenn ihnen das nicht reicht, werden sie schon nachfragen.
Der Fragebogen ist wohl von der Stadt selbst gezimmert worden.