Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

Nellie, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6758 Tagen)

Hallo, ihr alle,

Ihr kennt euch doch aus. Kann man da nich´s gegen machen>

Ein Bekannter von mir studiert in Berlin und hat sich dort mit Nebenwohnung (Zimmer als Untermieter) angemeldet. Wohnen tut er meist bei seinen Eltern. Dann hat er einen Steuerbescheid bekommen und sofort Widerspruch eingelegt, weil er in Berlin nur ein Zimmer und keine Wohnung hat. Die Stadt hat im Januar dann geschrieben:

"Nach § 1 BlnZwStG unterliegt derjenige, der im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, der Zweitwohnsitzsteuer. Bindend für das Finanzamt ist nach § 2 Abs. 6 BlnZwStG der melderechtliche Status einer Wohnung.
Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Gesetzes, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Zweitwohnung dient.
Das Berliner Zweitwohnungssteuergesetz (BlnZwStG) knüpft nach § 2 Abs. 1 BlnZwStG nicht an die melderechtlichen Voraussetzungen einer Nebenwohnung, sondern an die Meldung als solche. Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl.BFH vom 05.03.1997 II R 41/95-BFH/nV 11/97).
Gem. § 2 Abs. 6 BlnZwStG ist der melderechtliche Status einer Wohnung bindend. Es kommt also entscheidend darauf an, wie eine Wohnung melderechtlich behandelt wird. Ob es sich bei den als Hauptwohnung gemeldeten Räumen um eine abgeschlossene Wohnung oder lediglich um Teile einer Wohnung - hier das "Kinderzimmer“ in der Wohnung der Eltern - handelt, ist für den Steuertatbestand des Innehabens einer Zweitwohnung nach dem BlnZwStG unerheblich.
lm Übrigen kann die Belastung durch die Zweitwohnungsteuer durch eine melderechtliche Ummeldung vermieden werden, da sich nach §17 Meldegesetz Unverheiratete dort mit Hauptwohnsitz anzumelden haben, wo sie sich überwiegend aufhalten."

Er sich sofort umgemeldet, obwohl das ist purer Blödsinn, denn er hält sich meist in seinem Heimatkaff auf - zuhause, bei Mutti. Trotzdem will die Stadt jetzt noch die Kohle von ihm und noch dazu eine Gebühr für den Widerspruchsbescheid. Das ist doch unverschämt! Er hat doch getan, was die wollten! Was muss er jetzt machen>

Gruß

Nellie

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

Yvonne Winkler @, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6758 Tagen) @ Nellie

Hallo Nellie,

da gibt es, wie immer, zwei Möglichkeiten.

Entweder er beläßt es so, wie es ist, dann muss er für die zurückliegende Zeit, in der er die ZW innehatte auch die ZWS zahlen und die Kosten für den Widerspruch, da er im WiSprVerfahren unterlag.

Oder er klagt gegen die Steuerpflicht, weil er zwar die Zweitwohnung in Berlin innehat, aber nicht die Erstwohnung bei Mutti. Da müsste er aber die Berliner ZWS-Satzung auf ihre Verfassungsmäßigkeit in diesem Punkt überprüfen lassen und ohne, dass ich diese Satzung näher betrachtet hätte, denke ich, dass eine Prüfung der bereits ergangenen Entscheidungen und der Satzung etwas ist, das einen durchschnittlichen Bürger überfordern dürfte und das ich, wenn ich dagegen vorgehen wollte, einem RA übertragen würde.

Gruß

Yvonne Winkler

Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

Christian @, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6758 Tagen) @ Nellie

Hallo Nellie,

leider alle Termine verstrichen. Dabei reizt die Berliner Begründung richtig zum draufhauen - nichts außer Blabla. Aber da hilft kein hätte, wenn und aber - die Zeit ist verstrichen.

Was Yvonne vorgeschlagen hat: Dem ist nicht viel hinzuzufügen - nur so viel: Die Chancen für den Erfolg sind vor Gericht gut. Und Kosten> Im Erfolgsfall gibt`s die zurück. Kann aber dauern und Nerven kosten.


Gruß