Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

Yvonne Winkler @, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6995 Tagen) @ Nellie

Hallo Nellie,

da gibt es, wie immer, zwei Möglichkeiten.

Entweder er beläßt es so, wie es ist, dann muss er für die zurückliegende Zeit, in der er die ZW innehatte auch die ZWS zahlen und die Kosten für den Widerspruch, da er im WiSprVerfahren unterlag.

Oder er klagt gegen die Steuerpflicht, weil er zwar die Zweitwohnung in Berlin innehat, aber nicht die Erstwohnung bei Mutti. Da müsste er aber die Berliner ZWS-Satzung auf ihre Verfassungsmäßigkeit in diesem Punkt überprüfen lassen und ohne, dass ich diese Satzung näher betrachtet hätte, denke ich, dass eine Prüfung der bereits ergangenen Entscheidungen und der Satzung etwas ist, das einen durchschnittlichen Bürger überfordern dürfte und das ich, wenn ich dagegen vorgehen wollte, einem RA übertragen würde.

Gruß

Yvonne Winkler


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