Fahrtkosten vs ZWS

gerritmeier @, Donnerstag, 26.02.2009 (vor 5947 Tagen)

Ich habe folgendes Problem:

Ich wohne in Ort A und arbeite in Ort C (ca. 120 km entfernt).
Wegen der weiten Strecke übernachte ich häufig als Gast bei meiner Lebensgefährtin in Ort B (ca. 70 km von C entfernt).
Da Ort B jedoch Zweitwohnungssteuer erhebt, habe ich keine Nebenwohnung angemeldet. Lebensmittelpunkt ist auch Ort A.

Nun möchte ich meine Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Das geht von Ort A jedoch nicht problemlos wegen fehlender Belege (Tankquittungen o.ä.), weil die Entfernung über 100 km beträgt.
Wenn ich jedoch Ort B als Start- und Zielpunkt für meine Fahrten zum Arbeitsplatz angebe, fürchte ich Probleme wegen der Zweitwohnungssteuer.

Weiß jemand Rat oder eine gute Lösung, die das Finanzamt akzeptiert>

Besten Dank im Voraus!

GM

Fahrtkosten vs ZWS

Bjoern @, Montag, 02.03.2009 (vor 5943 Tagen) @ gerritmeier

Hallo,

wenn du nicht gerade in einem Stadtstaat wohnst, gibt es sicher keine Datenübermittlung zwischen der Kommune und dem Finanzamt hinsichtlich der ZWS!

am besten besprichst du dich mit deinem Steuerberater. ich wüsste nämlich nicht, dass das Finanzamt bei normalen Arbeitnehmern Tankquittungen wegen der täglichen Fahrten zur Arbeit fordert.
deshalb würde ich einfach die Strecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnort steuerlich geltend machen ... ohne irgendwelche Nachweise einzureichen!

Fahrtkosten vs ZWS

René ⌂ @, Montag, 02.03.2009 (vor 5943 Tagen) @ Bjoern

» ich wüsste nämlich nicht, dass das Finanzamt bei normalen Arbeitnehmern Tankquittungen wegen der täglichen Fahrten zur Arbeit fordert.

Ich kenne so eine Regelung auch nicht - kann mir aber durchaus vorstellen, daß ab einer bestimmten Strecke das Finanzamt das ganze kritisch hinterleuchtet. Ob da 120 km schon reichen (wer 600 angibt, wird sicher nicht glaubhaft machen können, daß er neben 8 Stunden Arbeit noch 10 Stunden pendelt).

Fahrtkosten vs ZWS

René ⌂ @, Montag, 02.03.2009 (vor 5943 Tagen) @ gerritmeier

Die Fragestellung tangiert die Seite nur bedingt - es ist eher ein allgemeines Steuerproblem.

Wenn du - aufgrund der weiten Strecke von A nach C in B eine Nebenwohnung anmeldest - und folglich ZWS abführen darfst (man könnte ggf. noch das Innehaben bestreiten. Da müßte man aber schon Ort B zumindest kennen), hast du einen beruflich bedingten Nebenwohnsitz. Folglich kannst du Kosten der doppelten Haushaltsführung - und dazu gehört auch die ZWS, aber bspw. auch ein möglicher Mietanteil - steuerlich geltend machen.

Beide Szenarien sollte man aber gut durchdenken. Ich mag aber hier keine Empfehlung abgeben.