Hauptwohnsitz Kiel, Arbeitsplatz Amrum
Meldepflicht besteht bei einem 9 monatigen Aufenthalt allemal, es sei denn, Du ziehst auf Amrum ein paar Mal um. Gerechnet wird der vorwiegende Aufenthalt im Kalenderjahr. Vom Melderecht her dürfte es deswegen auf Nebenwohnung in Amrum und Hauptwohnung in Kiel hinauslaufen, wenn Du die Wochenenden, Feuertag u.U. Urlaub in Kiel verbringst. Lässt sich so plausibel begründen. Wäre vmtl. auch sinnvoller, denn es erspart Änderung Personalausweis, Ummeldung Kfz (und anschließend alles wieder retour). Zweitwohnungsteuer gibt es in Kiel wie auf Amrum – die Satzungen sind unterschiedlich.
Aber dort, wo Du mit Nebenwohnung gemeldet bist , wird man deswegen auf Dich zukommen. Auch da dürfte Amrum günstiger sein, weil dort vmtl. weniger Miete zu zahlen ist. Wehren kannst Du Dich dagegen, aber ob Du damit viel Erfolg haben wirst, bezweifle ich.
Für Amrum gilt als Wohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts jede Ansammlung von Räumlichkeiten innerhalb eines Gebäudes, die über einen eigenen Koch- und Sanitärbereich verfügt. Die Qualität und Größe des Koch- und/oder Sanitärbereiches ist dabei unerheblich. Auch die im Baurecht an eine Wohnung gestellten Voraussetzungen (Abgeschlossenheit usw.) brauchen nicht erfüllt zu werden. Kann sein, dass Du bei evtl. darüber den Ausstieg aus der ZWSt-Pflicht schaffen kannst.
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sonja12,
03.03.2009
- Hauptwohnsitz Kiel, Arbeitsplatz Amrum - Alfred, 03.03.2009