zweitsteuer für gartenlaube
wieso.. ist doch eigentlich klar..egal wo die laube steht.. man k a n n darin nicht ständig wohnen bzw. das als wohnsitz deklarieren...aber bitte es handelt sich um die gemeinde cramon m/v
zweitsteuer für gartenlaube
Nichts ist "eigentlich klar", allenfalls, dass Von "ständig Wohnen" im Zusammenhang mit der ZWSt nie die Rede ist.
Natürlich spielt es eine Rolle, welche Kommune die ZWSt erhebt. Das ist für eine Bewertung unerlässlich. In Wuppertal und Bochum z.B. wäre auch eine Laube eine Wohnung.
In der Gemeinde Cramonshagen bezieht man sich bei der Besteuerung von Lauben wohl auf:
„Zweitwohnungen sind insbesondere auch Wohnungen, die auf Erholungsgrundstücken (§§ 312-315 des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. Juni 1975, GBl. I Nr. 27 S. 465) errichtet worden sind.“
Wenn das für die „Laube“ zutrifft, ist sie steuerpflichtig. Wenn nicht, würde ich gegenüber dem RA meinen tiefemfundenen Gefühlen für ihn deutlichen Ausdruck verleihen.
Allerdings kann man sich neuerdings auch als „Laubenbesitzer“ auf die Urteile des BVerwG vom 17.9.08 berufen, wonach die „Hauptwohnung“ als melderechtliche Hauptwohnung zu verstehen ist. Den Rechtsanwalt mal darauf aufmerksam machen (wenn er denn nicht beratungsresistent ist).