1008€ Zweitwohnsitzsteuer nach Aachen

emilie @, Freitag, 13.03.2009 (vor 6016 Tagen)

Liebe Forum-User & Kenner der Rechtsgrundlagen zum Zweitwohnsitz,

ich habe versucht mich durch die Forumeinträge schlau zu machen, werde aber nicht schlau draus:)

Ich habe von 1.10.2004- 30.09.2006 in einer WG in Aachen gewohnt. Zum 01.10.2006 bin ich nach Berlin gezogen.

Vor 2 Monaten habe ich einen überraschenden Brief bekommen, laut diesem ich für 2 Jahre ca 1000€ Zweitwohnsitzsteuer in Aachen bezahlen soll, da ich scheinbar versehentlich Aachen als Nebenwohnsitz gemeldet hatte.

Nun habe ich 2 Fragen:

- kann ich rückwirkend etwas an meinem Nebenwohnsitz ändern> Kann ich zum Beispiel Aachen zum Hauptwohnsitz und berlin zum Nebenwohnsitz machen> Blöderweise stehe ich noch bis zum 01.08.2008 im Mietvertrag der Wohnung, die wir an 5 Stundenten untervermietet haben.

- Die Zweitwohnsitzsteuer basiert auf eine kaltmiete von 504€. Ich habe aber zu fünft 597,25€ kaltmiete bezahlt. Ist es sinnvoll eine Kopie des Mietvertrags zu schicken, um diese fiktive Summe der Stadt Aachen zu korrigieren>

Ich würde mich über Antwort freuen,
Herzliche Grüße,
Emilie

1008€ Zweitwohnsitzsteuer nach Aachen

Alfred @, Freitag, 13.03.2009 (vor 6016 Tagen) @ emilie

„habe ich einen überraschenden Brief bekommen“ ist der Brief der Steuerbescheid oder nur die Ankündigung, ein solchen erlassen zu wollen>
Wenn ja, was steht in der Rechtsmittelbelehrung>

1008€ Zweitwohnsitzsteuer nach Aachen

emilie @, Freitag, 13.03.2009 (vor 6016 Tagen) @ Alfred

Der Brief ist der Steuerbescheid..

In der Rechtsbefehlsbelehrung steht:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem VErwaltungsgericht erhoben werden. Die Klage ist beim VErwaltungsgericht Aachen (Adresse) schriflich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.
Sollte diese Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so wird Ihnen dessen Verschulden zugerechnet.

Durch die KLageerhebung wird die Vollziehung dieses Bescheids nicht gehemmt, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der angeforderten Beiträge nicht aufgehalten."

..mmh. ich kann leider kaum etwas damit anfangen..

1008€ Zweitwohnsitzsteuer nach Aachen

Alfred @, Freitag, 13.03.2009 (vor 6016 Tagen) @ emilie

Im Grunde bedeutet es nichts anderes als:
1. Mit der Stadt Aachen kannst Du überhaupt nicht mehr reden. Das geht nur noch gerichtlich.
2. Eine Klage entbindet Dich nicht von der Verpflichtung, die geforderte Steuer bis zum angegebenen Termin zu zahlen. Dagegen kannst Du ebenfalls nur gerichtlich vorgehen.
3. Was die Höhe des Betrages angeht, könnte das Ganze sogar Erfolg haben (wenn das VG Aachen einen guten Tag hat). Hängt auch ein bisschen von den Umständen ab.
4. Du kannst natürlich auch gegen die Steuer überhaupt klagen (da ist der Erfolg schon fraglicher).
5. Du kannst auch beides machen.