Rostock ZWS die sind alle verrückt

kullerbohne @, Dienstag, 17.03.2009 (vor 5881 Tagen)

hallo ihr lieben, ich brauche eure hilfe. ich wusste gar nicht, dass ich alleine mit dem nachlesen schon stunden verbringen kann.

folgendes gibt es zu schildern:

ich habe bis ende feb 2003 in meiner eigenen mietwohnung in rostock gewohnt. bereits ende 2002 habe ich mich in hamburg beworben, wo ich dann zum 01.05.2003 angefangen habe. meine mietwohnung (rostock) habe ich zum 28.02.2003 gekündigt. soweit noch alles klar. meine neue wohnung hier in hamburg konnte ich zum 01.04.2003 anmieten. dann kam´s - in rostock wollte ich mich zum 28.02.2003 abmelden und in hamburg zum 01.04.2003 anmelden. dann die dame im ortsbüro in rostock. ich könnte ja nicht einen monat nirgendwo wohnen (doch kann ich es gibt ja noch freunde und bekannte und meine möbel habe ich bei bekannten untergestellt). was habe ich gemacht. meine oma wohnt ja noch in rostock. da wurde ich glatt auf dem papier für den monat märz 2003 als hauptwohnung bei meiner oma mit angemeldet. einen mietvertrag zwischen meiner oma und mir gab es nicht (meine oma war selbst mieterin der wohnung) - und jetzt kommts als ich mich im april 2003 hier in hamburg angemeldet habe wurde meine hauptwohnsitz von rostock nach hamburg verlegt und der verhängnisvolle fehler meinerseits die wohnung in rostock habe ich als zweitwohnung eingetragen gelassen. für den fall der fälle falls ich die probezeit in hamburg nicht überstehe. bei meinen besuchen in rostock habe ich es nie geschafft zum ortsamt zu gehen und mich abzumelden. erst als meine oma mit ihren 83 jahren nochmal umgezogen ist habe ich mir einen tag frei genommen und mich dort abgemeldet und das war am 30.09.2007. jetzt soll ich für 4 jahre eine erklärung abgeben, obwohl ich nie dort gewohnt habe geschweige ein eigenes zimmer gehabt hätte. nichts gegen meine oma aber da übernachtet man eher bei freunden oder bekannten. nun bin ich auf eure antworten gespannt.

Rostock ZWS die sind alle verrückt

Alfred @, Dienstag, 17.03.2009 (vor 5881 Tagen) @ kullerbohne

Ist das "verlangen" erst die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung oder schon ein Steuerbescheid> Je nachdem ist unterschiedlich zu verfahren.

Rostock ZWS die sind alle verrückt

kullerbohne @, Mittwoch, 18.03.2009 (vor 5881 Tagen) @ Alfred

guten morgen alfred, ich soll jetzt erst ein formular (steuererklärung) ausfüllen worauf ich dann eine steuerfestsetzung erhalten werde. vielen dank kullerbohne

Rostock ZWS die sind alle verrückt

Alfred @, Mittwoch, 18.03.2009 (vor 5881 Tagen) @ kullerbohne

Bei der Steuererklärung solltest Du ab „Angaben zur Steuerpflicht“ bis Seite 4 (Kästchen nach „4 Standsamt“) außer „Datum und eigenhändige Unterschrift“ keine Eintragungen vornehmen. Hinter „Angaben zu Steuerpflicht“ trägst Du ein „siehe Seite 4“.
In das Kästchen am Ende der Seite 4 trägst Du ein:
„Zu Seite 1, Angaben zur Steuerpflicht: Ich war hinsichtlich der in Rede stehenden Nebenwohnung zu keinem Zeitpunkt deren Inhaber im Sinne von § 3 ZWStS der Hansestadt Rostock.“
Das wird der Stadt wahrscheinlich nicht reichen, und sie wird vermutlich nachfragen. Aber das ist ja nicht weiter schädlich. Vielleicht geben sie sich aber auch schon mit dieser Erklärung zufrieden.

Rostock ZWS die sind alle verrückt

kullerbohne @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5880 Tagen) @ Alfred

danke alfred!