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Hallo
ich persönlich besitze 2 E-Wohnungen. Mein Freund wohnt 5 Strassen weiter und ist dort auch gemeldet. Eine wohnung bewohne ich selbst und die 2. Wohnung ist praktisch unsere gemeinsam genutzte Abstellkammer-:) Mein Freund ist die überwiegende Zeit bei mir. Nun würde ich gerne diese Wohnung offiziell an ihn vermieten, damit ich bei der Einkommensteuererklärung alle Kosten und natürlich auch die Einnahmen absetzen kann.
Muss er sich ummelden > Muss er Steuer bezahlen > Glaubt das FA das er dort einen 2. Wohnsitz hat >
Fragen über Fragen, doch ich hoffe auf eine Antwort
Vielen Dank und noch einen schönen Tag
LG Gabi
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» ich persönlich besitze 2 E-Wohnungen.
Soll das E für Eigentum ... oder Erst stehen> Im Kontext tippe ich eher auf Ersteres.
» Muss er sich ummelden > Muss er Steuer bezahlen > Glaubt das FA das er dort einen 2. Wohnsitz hat >
Das Finanzamt weiß ja an sich erst einmal nicht, daß ihr ein Paar seid. Woher denn auch> Ihr seid ja nicht direkt in einer Wohnung gemeldet. Dein Freund ist ja praktisch dann da gemeldet, wo er ein Wohnung gemietet hat. Wäre zumindest kein Punkt, an dem eine Behörde mißtrauisch werden könnte. Im Zweifelsfall seid ihr besuchsweise nur in der jeweils anderen Wohnungen zugegen. Bei euch hat ja bisher keiner eine Zweitwohnung gemeldet> Ohne Zweitwohnung keine Zweitwohnungsteuer. Und die örtlichen Behörden haben bei euch was, was sie in erster Linie haben wollen: die Schlüsselzuweisung. Ich glaube, da muß man sich keine Gedanken machen.
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» Ohne Zweitwohnung keine Zweitwohnungsteuer.
Da trifft ja wohl eher das Gegenteil zu – wer eine Zweitwohnung innehat, zahlt üblicherweise keine ZWSt. Wie die Fragestellerin ja schlagend beweist.
Verwechselt da einer in bewährter Manier Neben- mit Zweitwohnung, weil klare Begriffe ja nur stören>
Gedanken muss man ih wirklich nicht machen.
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Tut dein Anwand hier irgendetwas zur Sache>
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Was bitte ist ein "Anwand">
Klare Begriffe tun nur für den nichts zur Sache, der keine hat oder keine haben will.