Zweitwohnung ist Hauptwohnung der Freundin

Ralf1 @, Mittwoch, 18.03.2009 (vor 5729 Tagen)

Hallo zusammen,

bei mir liegt folgender Fall vor:
- Meine Freundin und ich haben einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben (Stadt Fürth)
- Sie hat nun ihren Hauptwohnsitz dort gemeldet
- Ich werde meinen Zweitwohnsitz dort nun melden
- Mein Hauptwohnsitz bleibt weiter bei meinen Eltern
- Meine Hauptwohnsitz (bei Eltern) und künftiger Zweitwohnsitz liegen nicht weit auseinander, jedoch wird da, wo ich meinen Hauptwohnsitz habe, keine ZWS verlangt.
(Möchte aber nicht aus dem bisherigen Hauptwohnsitz den Zweitwohnsitz machen und dadruch die Stuer ungehem!)

Frage: Wie bemisst sich nun die Höhe der ZWS>
Muss ich diese auch dann voll zahlen (10%) obwohl die Wohnung von meiner Freundin als Hauptwohnsitz genutzt wird>
Muss ich evtl. gar nichts zahlen>
Welche Möglichkeiten habe ich>
Vielleicht noch interessant zu meiner Person: Bin Student und verdiene unter 7500€.

Vielen, vielen Dank für Feedback!!
Ralf

Zweitwohnung ist Hauptwohnung der Freundin

Alfred @, Mittwoch, 18.03.2009 (vor 5729 Tagen) @ Ralf1

Wohnsitze kann man nicht melden – sie sind auch ziemlich uninteressant.

Falls Du mehrere Wohnungen melderechtlich relevant nutzt: Nach Melderecht, das auch in BY gilt, hast Du Dich dort mit Hautwohnung anzumelden, wo Du Dich vorwiegend aufhältst. Was Du möchtest, ist dabei egal. Aber wieso willst Du Dich in Fürth denn überhaupt anmelden> Wo hat denn die Freundin die Nebenwohnung>

Die Zweitwohnungsteuer greift in BY erst bei Überschreiten einer fiktiven Armutsgrenze von (bei Alleinstehenden: Einkünfte von mehr als 25.000 EURO jährlich)

Zweitwohnung ist Hauptwohnung der Freundin

René ⌂ @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5728 Tagen) @ Ralf1

Du würdest wahrhaftig unter das neue Gesetz fallen, daß dich von der Steuer in Fürth befreit. Von daher mußt du dir keine Gedanken machen. Also Gedanken natürlich schon, ob die Meldung in Ordnung ist.

Was die Frage nach der Teilung aussieht: wenn du die Wohnung nur zum Teil nutzt, wird auch nur der Teil angerechnet (deine Räume voll, gemeinse Räume durch Personen).