ZWS Köln / Bitte um Rat / Klage?

Ilya @, Freitag, 20.03.2009 (vor 5972 Tagen)

Hallo
Danke daß es solch ein Forum gibt. Sonst bekommt man keine Infos, geschweige denn Unterstützung in Fragen ZWS von der Stadtverwaltung der Stadt Köln.
Ich habe mehrere Jahre in Köln gewohnt. Ich studiere dort. Seit 2005 wohne ich allerdings in Bonn. Im Jahr 2006 bekam ich auf einmal das Schreiben ich soll ZWS zahlen. Davor habe ich davon nie was gehört. Ein Anruf war absolute Katastrophe. Ich war ziemlich grob abserviert (in der Art: wieviel zahlste für deine Studentenbude>...ja musst jetzt halt ZWS zahlen usw....)
Ende 2008 kommt weiterer Brief mit der Bitte Mietvertrag zuzuschicken und Abmeldung aus Köln. Ich habe die Abmeldung abgeschickt. Jetzt kommt eine Schätzung (60 qm Wohnung, 350.- ZWS) Ich habe in Köln bis Juli 2005 gewohnt und meine Wohnung war nur 23qm (Kaltmiete 190.-) Hab ausgerechnet, müsste höchstent 70.- zahlen.
Was soll ich jetzt denn machen> Ich find es einfach nur unverschämt. Ich bin aus Köln damals ausgezogen weil ich als Student einfach nicht genug Geld hatte und dann sowas. Im Brief steht ich kann lediglich klagen. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht wie. Frist bis zum 7 April. Wie hoch sind denn die Kosten einer Klage>
Ich wäre euch sehr dankbar für ein Paar Empfehlungen.
Vielen Dank

ZWS Köln / Bitte um Rat / Klage?

Alfred @, Freitag, 20.03.2009 (vor 5972 Tagen) @ Ilya

Wann hast Du die Nebenwohnung ist Köln abgemeldet>
Für die Klage musst Du ungefähr 80 EURO Gerichtsgebühr rechnen. Klagen solltest Du auf jeden Fall – und wenn es nur gegen die Schätzung ist.

ZWS Köln / Bitte um Rat / Klage?

René ⌂ @, Freitag, 20.03.2009 (vor 5971 Tagen) @ Ilya

Ich habe deine E-Mail-Adress rausgenommen - zu deinem eigenen Schutz (Stichwort: Adressensammler für Spam). Wer registriert ist, hat die Möglichkeit, über diese Seite dir eine Nachricht zu senden. sollten Diskussionen auch im Forum weitergeführt werden.

Zum Sachverhalt: Wenn du ZWS-pflichtig bist und der Aufforderung, den Mietvertrag zuzusenden, nicht nachgekommen bist, muß die Behörde ja Annahmen treffen. Wäre ich eine Behörde, würde ich dann auch eher das obere Limit ansetzen - wohl wissend, die Leute haben ja die Möglichkeit, die realen Werte nachzuweisen.

Deine Zahlen kann ich nicht nachvollziehen, ins. die 70 Euro. Wenn deine Kaltmiete 190 Euro beträgt und du bis Juli gewohnt hast, dann wären das für 7 Monate 133 Euro (bzw. 132 Euro - durch 12 teilbarer Betrag) - sofern du zum 31.07. ausgezogen bist. War es mind. 1 Tag eher, dann eben nur sechs statt 7 Monate - laut Satzung.

Meine Empfehlung: schau, ob die den Mitvertrag noch akzeptieren, ggf. erstellen die dann darauf einen neuen Bescheid (mal telefonisch vorfühlen).

Was auf juristischen Wege passiert, mag ich nicht abschätzen. Der fehlende Mitvertrag könnte man ggf. dir anlasten - daß du nicht bereit warst, den richtigen Wert nachzuweisen. Möglicherweise werden sie auch feststellen, daß die Schätzung zu hoch gegriffen ist - nur auf welche Summe sie am Ende kommen werden, wird dann die Überraschung bleiben.

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Alfred @, Samstag, 21.03.2009 (vor 5971 Tagen) @ René

Auch wenn es nichts zur Sache tut: Warum eine Steuerschuld für 7 Monate durch 12 teilbar sein muss, erschließt sich dem Betrachter nicht. Steht so auch nicht in der Satzung.

Gegen einen Steuerbescheid der Stadt Köln gibt es keinen Widerspruch – nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das weiß die Stadt auch ganz genau. U.a. deswegen ist ihre Schätzung auch so unverschämt und letztlich ordnungswidrig.

Besondere Sorgen wegen des nicht vorgelegten Mietvertrags würde ich mir nicht machen – den braucht die Stadt gem. ihrer eigenen Satzung überhaupt nicht.

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Ilya @, Dienstag, 24.03.2009 (vor 5968 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Ratschläge.

Ich hoffe dass die den Steuerbescheid ändern...
aber was ist wenn die sagen, das sKlage einzige Möglichkeit ist. Soll ich dann nur gegen die Höhe der Schätzung klagen>
Ich meine, ok, ich zahl die Steuer..(bei mir sinds 6 Monate, bei Kaltmiete 190.-) Wären da nicht 10% von der Kaltmiete>>>
Wo könnte ich ggfs. Formulierungen für die Klage finden>
Habe auf der Seite des Verwaltungsamtes Köln gelesen, dass das Ganze wohl 35.- Grundgebühr + das Dreifache (beim Streitwert: 300-600.-) dan kommt man ja schon auf 140.-
Die Frage: falls man solche klagen verliert, muss man dann ja die Steuer (Schätzung) zahlen>... Das wäre ja furchtbar alles, oder> Ist es denn nicht verfassungswidrig> Man wird ja mit dem Rücken zur Wand gestellt...
Nochmals vielen Dank

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Alfred @, Dienstag, 24.03.2009 (vor 5968 Tagen) @ Ilya

» Ich hoffe dass die den Steuerbescheid ändern...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.

» aber was ist wenn die sagen, das Klage einzige Möglichkeit ist. Soll ich
» dann nur gegen die Höhe der Schätzung klagen>
Das könnte das zweckmäßigste und auch erfolgreich sein. Hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Satzung ist in NRW derzeit nicht viel zu erreichen.
Formulierungshilfen wirst Du im Netz nicht finden. Versuch mal das Gleiche wie Drea.

» falls man solche klagen verliert, muss man dann ja die Steuer(Schätzung) zahlen>...
Ja. Wenn man nicht klagt allerdings auch.

» Ist es denn nicht verfassungswidrig> Man wird ja mit dem Rücken zur Wand gestellt...
Wenn man es sich gefallen lässt>

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René ⌂ @, Dienstag, 24.03.2009 (vor 5968 Tagen) @ Ilya

» Ich meine, ok, ich zahl die Steuer..(bei mir sinds 6 Monate, bei Kaltmiete
» 190.-) Wären da nicht 10% von der Kaltmiete>>>

190 Euro wären 19 Euro je Monat. Und das nun mal sechs Monate.

Wie man diese Klage genau drehen sollte, bin ich aus Mangel aus Erfahrung nicht im Bilde. Ich denke, man sollte auf die Differenz zwischen eigener Vorstellung und städtischer Schätzung klagen - damit würde man den Streitwert reduzieren.

Aber wie gesagt: erkundige dich, ob sie den Mietvertrag noch akzeptieren...

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René ⌂ @, Dienstag, 24.03.2009 (vor 5968 Tagen) @ Alfred

» Auch wenn es nichts zur Sache tut: Warum eine Steuerschuld für 7 Monate durch 12 teilbar sein muss, erschließt sich dem Betrachter nicht. Steht so auch nicht in der Satzung.

Mir erschließt sich der Sinn zwar auch nicht - aber hätte ich es nicht extra in dieser Satzung (übrigens nicht nur dieser, Dresden hat das auch) gefunden, hätte ich es auch nicht geschrieben.

» U.a. deswegen ist ihre Schätzung auch so unverschämt und letztlich ordnungswidrig.

Was unverschämt ist, mag ich nicht einschätzen. Auf jeden Fall hat ja jeder die Möglichkeit, einen niedrigeren Betrag nachzuweisen. Wer dem nicht nachkommen will, muß dann halt juristisch prüfen lassen, ob die Schätzung doch zu hoch ist. Aber wozu darauf ankommen lassen>