ZWS in Berlin

Christian @, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6970 Tagen) @ Maxen

Hallo Maxen,

» der steuerbescheid ist jetzt 10 tage alt.
» ich dachte die erste möglichkeit wäre zunächst widerspruch gegen den
» bescheid einzulegen.

Widerspruch muss eingelegt werden, sonst wird der Steuerbescheid sofort bestandskräftig. Die Frist für den Widerspruch muss beachtet werden - läuft vermutlich so um den 17. Juli herum ab. Bis dahin ist noch Zeit. Bringe in den nächsten Tagen einen Vorschlag.

Dabei bedenken: der Widerspruch ist der 1. Schritt zur Klage, denn Berlin wird ihn mit ziemlicher Sicherheit zurückweisen, muss das aber begründen. Die Begründung der Stadt muss aber hieb- und stichfest sein. Und daran wird es nach meiner Einschätzung hapern.

» wie meinst du das mit der chance hinsichtlich der melderechtlichen seite des BZwstG>

Weil nicht nur meiner Meinung nach dieses Gesetz den Keim der Rechtswidrigkeit in sich trägt.

» » und welche argumente könnte man überhaupt ins feld führen>

Steht dann in meinem Vorschlag für Widerspruch.


Eine Frage noch: Für welchen Zeitraum soll Deine Kusine die ZWSt zahlen>

Ab dem Tag der Anmeldung mit Nebenwohnung>

Oder für den Zeitraum "Anmeldung+1 Jahr" bis auf Weiteres>


Zusatz:

Hat die Kusine schon mal geprüft, ob sie die Haupt- nicht zur Nebenwohnung und umgekehrt machen kann> Melderechtlich ist das auf jeden Fall zulässig, und ab dem Zeitpunkt der Ummeldung fällt keine ZWSt mehr an. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste allerdings gezahlt werden.

Gruß


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