ZWS in Berlin
Hallo Maxen,
» der steuerbescheid ist jetzt 10 tage alt.
» ich dachte die erste möglichkeit wäre zunächst widerspruch gegen den
» bescheid einzulegen.
Widerspruch muss eingelegt werden, sonst wird der Steuerbescheid sofort bestandskräftig. Die Frist für den Widerspruch muss beachtet werden - läuft vermutlich so um den 17. Juli herum ab. Bis dahin ist noch Zeit. Bringe in den nächsten Tagen einen Vorschlag.
Dabei bedenken: der Widerspruch ist der 1. Schritt zur Klage, denn Berlin wird ihn mit ziemlicher Sicherheit zurückweisen, muss das aber begründen. Die Begründung der Stadt muss aber hieb- und stichfest sein. Und daran wird es nach meiner Einschätzung hapern.
» wie meinst du das mit der chance hinsichtlich der melderechtlichen seite des BZwstG>
Weil nicht nur meiner Meinung nach dieses Gesetz den Keim der Rechtswidrigkeit in sich trägt.
» » und welche argumente könnte man überhaupt ins feld führen>
Steht dann in meinem Vorschlag für Widerspruch.
Eine Frage noch: Für welchen Zeitraum soll Deine Kusine die ZWSt zahlen>
Ab dem Tag der Anmeldung mit Nebenwohnung>
Oder für den Zeitraum "Anmeldung+1 Jahr" bis auf Weiteres>
Zusatz:
Hat die Kusine schon mal geprüft, ob sie die Haupt- nicht zur Nebenwohnung und umgekehrt machen kann> Melderechtlich ist das auf jeden Fall zulässig, und ab dem Zeitpunkt der Ummeldung fällt keine ZWSt mehr an. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste allerdings gezahlt werden.
Gruß
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Maxen,
19.06.2006
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Christian,
19.06.2006
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Maxen,
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Christian,
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Maxen,
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Christian,
19.06.2006