1997 aus Studentenwohnheim ausgezogen = 1800 €
Hallo an alle Betroffenen,
habe bis 1997 im Studentenwohnheim Köln-Zollstock gewohnt. Da ich mich nicht abgemeldet habe, fordert die Stadt Köln von mir ab 2005 Zweitwohnsteuer in Höhe von 360 €.
Ist die Forderung in diesem Falle überhaupt rechtmäßig. Studetenwohnheime unterliegen doch bestimmten Mietzeitregularien und sind im Grunde Zeitmietwohnungen. Soweit mir bekannt ist die Höchstmietdauer auf 5 Jahre beschränkt und daran gekoppelt, dass man Student ist.
Wenn ich trotzdem Klage einreichen muss, gibt es in Köln einen Rechtsbeistand, der auf solche Fälle spezialisiert ist und keine Unsummen verlangt.
MfG Stefan
gesamter Thread:
- 1997 aus Studentenwohnheim ausgezogen = 1800 € -
Stefan1,
26.03.2009
- 1997 aus Studentenwohnheim ausgezogen = 1800 € - Yvonne Winkler, 26.03.2009