Zweitwohnsitzsteuer

Andi @, Freitag, 27.03.2009 (vor 5918 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin dringend auf eure Hilfe angewiesen :confused:

Ich wohne nun seit nem knappen Monat in einer ZWSsteuer-pflichtigen Stadt. Ich komme ursprünglich aus Bayern und habe dort meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern.

Ich habe gelesen, dass man sich von der ZWSsteuer befreien lassen kann, wenn man ein Zimmer bei den Eltern hat. Stimmt das> Muss man das - wenn ja wie - dann irgendwie nachweisen>

Da ich häufig nach hause fahre, wäre auch die Frage was nun besser ist. Zweitwohnsitz anmelden - ZWSsteuer zahlen und bei der EKSerklärung doppelten Haushalt angeben oder von der ZWSsteuer befreien lassen (wenn überhaupt möglich) und dafür bei der EKSsteuer auf die doppelte HHführung verzichten...

Danke für eure Hilfe :-P

Grüße

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Samstag, 28.03.2009 (vor 5917 Tagen) @ Andi

» Ich habe gelesen, dass man sich von der ZWSsteuer befreien lassen kann,
» wenn man ein Zimmer bei den Eltern hat. Stimmt das>
Nein, das stimmt auf keinem Fall.

» Da ich häufig nach hause fahre, wäre auch die Frage was nun besser ist.
Es gilt nur, was richtig ist. Hier geht es nicht um Wohnsitze sondern um Haupt- und Nebenwohnung nach dem Melderecht. "Öfter nach Haus fahren" und die Frage nach der Einkommensteuer deuten für mich auf "Hauptwohnung am Arbeitsort hin".

Doppelte Haushaltsführung ist Einkommensteuerrecht und kann nier nicht beantwortert werden.