Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Basti @, Sonntag, 29.03.2009 (vor 5722 Tagen)

Hallo.
Habe 2007/08 ca. 8 Monate bei einer Freundin in Nürnberg gewohnt. Ich habe keine Miete gezahlt und ein einzelnes WG-Zimmer (9qm) bewohnt.

Welches Angaben (Miete, Nebenkosten, QM Zimmer oder Gemeinschaftsräume) sollte man am sinnvollsten machen, damit die ZWS so niedrig wie nötig ist.

Soll man lieber angeben, man hat z.B. 100 Euro Brutto-Miete gezahlt oder soll man sich schätzen lassen (wenn man mietfrei angibt). Wobei ich ja glaube, das man durch die Schätzung und wahrscheinlich den herangezogenen Mietspiegel schlechter bei weg kommt.

Wenn ich die Satzung richtg verstanden haben, wird nur die Miete an die Bewertung heranggezogen, aber nicht die qm des eigenen Zimmers oder der Gesamtwohnung. Ist das richtig>

Gibt es irgendwo ein Rechenbeispiel für die ZWS in Nürnberg, dann würde die erhobene Steuer für ein WG-Zimmer etwas klarer werden.

Danke für die Infos.
Basti

Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Alfred @, Sonntag, 29.03.2009 (vor 5722 Tagen) @ Basti

Da würde ich erst mal abstreiten, die Nebenwohnung überhaupt innegehabt zu haben. Das könnte in N. derzeit noch klappen.
Innehaben einer Zweitwohnung bedeutet nach Bayer. VGH „die rechtliche Verfügungsbefugnis und die tatsächliche Verfügungsmacht an der betreffenden Zweitwohnung“ zu haben. Das wäre bei Dir nicht der Fall, wenn Du das Zimmer nur „geduldet“ genutzt hast.

Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Basti @, Montag, 30.03.2009 (vor 5721 Tagen) @ Alfred

» Da würde ich erst mal abstreiten, die Nebenwohnung überhaupt innegehabt zu
» haben. Das könnte in N. derzeit noch klappen.
» Innehaben einer Zweitwohnung bedeutet nach Bayer. VGH „die rechtliche
» Verfügungsbefugnis und die tatsächliche Verfügungsmacht an der betreffenden
» Zweitwohnung“ zu haben. Das wäre bei Dir nicht der Fall, wenn Du das Zimmer
» nur „geduldet“ genutzt hast.


Eins noch mal vorweg, was ich oben vergessen habe. Ich habe die Wohnung entsprechend als Zweitwohnung beim EMA angegeben. Nach dieser Zeit war diese Wohnung für 4 Monate meine Hauptwohnung(keine weitere Zweitwohnung).

Wie sieht denn so ein juristischer Einspruch denn genau aus> Gibt es da eventuell schon eine Vorlage, von wo man den Text nehmen könnte>

Aber Danke vorweg schon mal für die Info. Ist dir denn bekannt, das ein solcher Einspruch schon mal Erfolg gehabt hat>

Basti

Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Alfred @, Montag, 30.03.2009 (vor 5721 Tagen) @ Basti

» Eins noch mal vorweg, was ich oben vergessen habe. Ich habe die Wohnung
» entsprechend als Zweitwohnung beim EMA angegeben. Nach dieser Zeit war
» diese Wohnung für 4 Monate meine Hauptwohnung(keine weitere Zweitwohnung).

1. War das nun eine Zweitwohnung oder eine Nebenwohnung>
2. Wer oder was ist EMA und welche Bedeutung hat dort die Zweitwohnung (oder doch Nebenwohnung)>
3. Hast Du denn schon einen Steuerbescheid>

Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 31.03.2009 (vor 5720 Tagen) @ Alfred

EMA ist vermutlich Einwohnermeldeamt

Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Alfred @, Dienstag, 31.03.2009 (vor 5720 Tagen) @ Yvonne Winkler

Nach Abwägung aller Umstände und Einbeziehung der weit verbreiteten Neigung zu Abkürzungen, könnte EMA wirklich als Einwohnermeldeamt zu verstehen sein. Dann müssen die Sätze also richtig lauten:
„Ich habe die Wohnung entsprechend als Nebenwohnung beim EMA registrieren lassen. Nach dieser Zeit war diese Wohnung für 4 Monate meine alleinige Wohnung.“
Aber was hat das - dem Bayer. VGH folgend –, mit dem Innehaben der Wohnung zu tun>

Kirschkern:-P

Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Basti @, Mittwoch, 01.04.2009 (vor 5719 Tagen) @ Alfred

Zu deinen Fragen:

zu 1+2) EMA bedeutet wirklich Einwohnermeldeamt. Ich habe keine Ahnung, was der Unterschied zwischen Zweit- und Nebenwohnung sein soll. Wie definieren diese sich> Ich habe mich damals beim Einwohnermeldeamt mit dem Zweitwohnsitz in Nürnberg angemeldet.

zu 3) Nein. Habe bisher nur die Erklärung bzw. das Selbstauskunft Formular erhalten.

Mit deinem Satz "Aber was hat das - dem Bayer. VGH folgend –, mit dem Innehaben der Wohnung zu tun>" kann ich leider wenig anfangen. Vielleicht steckst du zu tief im Thema drin und ich habe mich zu wenig damit befasst, um zu verstehen was du meinst.

Macht es nun Sinn, wie du mir rätst, Einspruch zu erheben. Wenn ja, wie sollte dieser formliert sein, damit er Aussicht auf Erfolg hat>

Wenn ich um die Steuer nicht herum komme, ist die Frage weiterhin, wie ich das Formular ausfüllen sollte, um die Zweitwohnungssteuer so niedrig wie möglich zu halten>

Basti

Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Alfred @, Mittwoch, 01.04.2009 (vor 5719 Tagen) @ Basti

» Vielleicht steckst du zu tief im Thema drin und ich habe mich zu wenig damit befasst, um zu verstehen was du meinst.
Trifft wohl beides zu.

Du hast beim Einwohnermeldeamt eine Nebenwohnung angemeldet, nichts anderes ist dort möglich.
Ich habe Dir nicht geraten, „Einspruch“ einzulegen. Widerspruch einlegen oder klagen kannst Du erst, wenn Du einen Steuerbescheid hast. Voraussetzung dafür ist die Abgabe der „Selbstauskunft“. Da ich den Vordruck nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, was dort angegeben werden muss. Nur so viel: Die Wahrheit.
Inhaber einer Wohnung ist nach Auffassung des Bayer. VGH (noch) derjenige, der die rechtliche Verfügungsbefugnis und die tatsächliche Verfügungsgewalt hat. Das ist gemeinhin der Mieter oder der Eigentümer, der eine Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf nutzt.