Auszug 1999-trotzdem Zahlen?

Isa @, Montag, 30.03.2009 (vor 5918 Tagen)

Hi,
zuerst einmal vielen Dank für dieses Forum, ein schönes Gefühl mit diesem Wahnsinn nicht ganz allein dazustehen!:-).

Also hier in Kürze mein Fall:

Ich bin 1999 aus meiner Zweier-WG in Köln ausgezogen, in eine andere Wohnung in Köln, ohne den Zweitwohnsitz (im Examensstress verbaselt)umzumelden.Hauptwohnsitz war noch bei meinen Eltern in einer anderen Stadt gemeldet.
2003 bin ich nach Duisburg umgezogen, habe dort den Erstwohnsitz angemeldet. Beim Amt wurde ich gefragt, ob ich meinen Zweitwohnsitz in Köln behalten möchte. Dies habe ich verneint und mir wurde gesagt, dass ich abgemeldet werden würde.
2005 bekam ich Post vom Steueramt, denen ich antwortete, dass ich nicht mehr dort wohne (habe leider meinen Status nicht gecheckt, da ich fest überzeugt war, dass ich von Duisburg abgemeldet wurde). Die Sache, ist erledigt, dachte ich.
2008 !!!!!!!!!!!!!kam erst wieder Post, ich solle meine Steuererklärubg abgeben. Da der Zeitraum seit dem letzten Schreiben so lang war habe ich mir leider zu lange Zeit gelassen, und bekam am 12.3.09 einen Zahlungsbescheid (3200,Euro).

Ich konnte zum Glück meinen ehemaligen Vermieter ausfindig machen, und habe mich mit Hilfe seiner Auszugsbestätigung heute persönlich in Köln abgemeldet, die Abmeldung wurde auf 1999 rückdatiert.
Mit der Auszugsbestätigung, der Abmeldung und einer Mietbescheinigung welche belegt, dass die Wohnung von 2 Personen bewohnt wurde bin ich heute zum Steueramt (Erhalt der Unteragen habe ich mit quittieren lassen).
Ich wollte mit der Begründung "nachträgliches Enfallen der Besteuerungsgrundlage" einen Aufhebungsbescheid erwirken.
Aber nichts da, mir wurde tatsächlich gesagt ich müsse klagen, sie könnten da jetzt nichts tun, da sie so viele Akten auf dem Tisch liegen hätten, aber ich hätte ganz gute Chancen!!! Hallo, wieso ein Gericht mit solche Lapalien belasten, wenn ein einfacher Wisch die Sache regeln könnte!!!

Meine Fragen:
Wie sehen meine Chancen aus bei einer Klage aus> Welche Kosten kommen auf mich zu (Gerichtskosten)>
Falls die Klage nicht durchkommt, kann ich zumindest den Zahlungsbetrag halbieren (Wg)>
Muss ich einen Rechtsanwalt einschalten>
Muss ich sonst noch was beachten>

Sorry, hab mich nicht so kurz gefasst, aber ich habe mich bemüht den Fall einigermaßen klar zu schildern

Grüße I

Auszug 1999-trotzdem Zahlen?

Alfred @, Montag, 30.03.2009 (vor 5918 Tagen) @ Isa

Es ist Wahnsinn – anders kann man das nicht bezeichnen. Da sind im Kölner Rathaus wohl alle Sicherungen durchgeknallt.

Du kannst und musst klagen und wirst damit sogar Erfolg haben.

Die Zeit drängt ein bisschen, aber da Du die Abmeldebestätigung schon hast, dürfte es relativ einfach sein, die Klage bis zum 12.4. beim Gericht zu haben. Sachverhalt und Begründung hast Du ja schon, und die Aufhebung des Steuerbescheids ist fast zwangsläufig.

Über den Besuch beim Kassen- und Steueramt und die unsägliche Antwort solltest Du Dir eine Aktennotiz machen. Wann mit wem gesprochen, Ergebnis.

Kosten die auf Dich zukommen sind erst Mal nur die Gerichtsgebühren, die bei Klageerhebung von Dir vorab zu zahlen sind. Die kriegst Du aber von der Stadt Köln zurück, wenn die Klage Erfolg hat. Der Betrag müsste sich auf 291 EURO belaufen (Verfahren mit Urteil).

Einen Rechtsanwalt brauchst Du nicht.

Über die Halbierung der Steuerforderung würde ich überhaupt nicht nachdenken, der Fall liegt ziemlich eindeutig.

Bleibt im Interesse anderer nur zu hoffen, dass die Vfinanzverwaltung der Stadt Köln mit dieser Methode das VG sauer macht.

Auszug 1999-trotzdem Zahlen?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 31.03.2009 (vor 5917 Tagen) @ Alfred

Wieso, das ist doch schnell entschieden und erhöht die Fallzahlen ohne großen Aufwand.

Auszug 1999-trotzdem Zahlen?

Alfred @, Dienstag, 31.03.2009 (vor 5917 Tagen) @ Yvonne Winkler

Ich glaube zu verstehen.
Das könnte man also eventuell so verstehen:
Das Kassen- und Steueramt arbeitet mit solchen Fällen dem VG zu – viele Fälle, die mit geringem Aufwand (doppelt sinnvoll bei einer Aufwandsteuer) zu entscheiden sind.
Das VG wird also nicht sauer, sondern ist hoch erfreut, was sich für das Kassen- und Steueramt wiederum bei den schwierigeren Fällen bezahlt macht.
Raffiniert - oder ist das nur das, was man linksrheinisch unter "kölscher Klüngel" versteht>

Auszug 1999-trotzdem Zahlen?

Isa @, Dienstag, 14.04.2009 (vor 5903 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Antworten,

habe inzwischen Klage eingereicht, und werde über das weitere Verfahren berichten.
Bin gespannt wie lange ich noch "Freude" mit diesem Fall haben werde.
Drückt mir die Daumen!!!!!
LG I

Auszug 1999-trotzdem Zahlen?

mattis.123 @, Mittwoch, 15.04.2009 (vor 5902 Tagen) @ Isa

Komischer Zufall, heute habe ich mich auf diesem Forum angemeldet, und der erste Artikel den ich lese, ist deiner, liebe Isa (ich hoffe, die DU-Form ist mir gestattet).

Komischer Zufall deshalb, weil mir das gleiche ebenfalls passiert ist. Ich komme auch aus Köln und bin von einem Stadtteil in den anderen gezogen, damals habe ich noch mit meiner damaligen Freundin zusammengewohnt. Mittlerweile habe ich meine eigene Wohnung und vor etwa einem halben Jahr habe ich auch so einen Bescheid bekommen, dass ich 2500 Euro zahlen muss. Einfach aus heiterem Himmel, obwohl ich schon seit fünf Jahren nicht mehr in dieser Wohnung wohne, meine Exfreundin aber nicht, die, komischerweise, so einen Brief nicht bekommen hat, was vielleicht daran liege mag, dass die Wohnung auf mich gemeldet war> Jedenfalls, erleichtert es mich, dass ich nicht der einzige bin dem so etwas Passiert ist.

Jetzt habe ich mich mit einem Anwalt zusammengesprochen, und der hat mir versichert, dass der Fall erstens nicht allzu viel kosten wird, weil ich ja absolut im Recht bin und auch die Bescheinigung habe, dass ich vor fünf Jahren ausgezogen bin und zweitens, dass es eine schnelle Abwicklung der Klage werden würde, weil ich immerhin alle Bescheide habe und wie gesagt im Recht bin.

Am Besten waere, du laesst dich einfach unverbindlich von einem Anwalt beraten, damit du ungefähr weißt, was auf dich zukommt, und ob es sich lohnt, eine Klage zu erheben.