Hauptwohnung bei Studierenden

Christian @, Samstag, 01.07.2006 (vor 6872 Tagen)

Vielleicht ist es für den einen oder anderen hilfreich, zu wissen, wie sich die Haupt-wohnung eines ledigen, volljährigen Studenten zu bestimmen ist.

Das BVerwG hat in einem Urteil vom 15.11.1991 (DVBl. 1991, 304) dazu festgestellt:

[blockquote] „Wenn der Student insgesamt unter Zusammenrechnung der Benutzungszeiten während der Semesterferien und bei Heimfahrten an Wochenenden und vorlesungsfreien Tagen während des Semesters überwiegend die Wohnung am Heimatort benutzt, so ist diese seine Hauptwohnung.“ [/blockquote]

Jede weitere Wohnung ist demnach eine Nebenwohnung.

Gilt sinngemäß wohl auch für Auszubildende, dauernd getrennt lebende Verheiratete usw.

Gruß


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  • Hauptwohnung bei Studierenden - Christian, 01.07.2006 [*]