Köln / Kinderzimmer / Klage

Manuela @, Montag, 06.04.2009 (vor 5966 Tagen)

Hallo,
noch vor dem Urteil des BVerwG (9 C 13.07) habe ich Klage gegen die Stadt Köln eingereicht und das Ruhen des Verfahrens beantragt. Nun wird die Klage weiterbearbeitet und das Gericht möchte von mir eine Stellungnahme. Soweit ich das überblicke, habe ich mit einer generellen Klage gegen die ZWS-Verordnung keine Chance mehr. ;-(

Da bei mir aber auch die Höhe der Steuer strittig ist, werde ich die Klage nicht zurücknehmen.

Also hat von euch noch jemand eine gute Idee, wie es vielleicht doch noch ginge oder möchte jemand die Ansicht des VG Köln zu einer bestimmten Argumentation hören>

Bei mir lag die typische "Student mit Kinderzimmer im Elternhaus" vor.

Alles Gute

Manuela

Köln / Kinderzimmer / Klage

Alfred @, Montag, 06.04.2009 (vor 5966 Tagen) @ Manuela

sehe ich ähnlich pessimistisch wie Du.
Trotzdem solltest Du das VG Köln ein wenig beschäftigen und eine knappe Stellungnahme abgeben, um die grauen Zellen anzuregen.
Vorschlag:
„Ergänzend zu meiner Klage teile ich Ihnen mit:
Bei meiner Nebenwohnung in Köln handelt es sich nach Maßgabe des BVerwG um meine Erstwohnung, da es die einzige Wohnung ist, die ich als Mieter zur Abdeckung meines allgemeinen menschlichen Wohnbedürfnisses innehabe (vgl. BVerwG Urteil 8 C 107.89 vom 29. November 1991). Aus familiären Gründen halte ich mich in Erstwohnung nicht vorwiegend auf.“

Auch wenn es absurf klingt, es hat Sinn. Hintergrund: Nach Auffassung der NRW-Justiz und anderer hat das BVerwG angeblich entschieden, dass eine melderechtliche Hauptwohnung als Erstwohnung anzusehen ist. Ganz so stimmt das aber nicht. Wäre auch viel zu einfach. Außerdem verkennt das VG Köln (so wie andere VG in NRW) vermutlich die gesetzlichen Regelungen des Melderechts.
Da ist es dann wirklich interessant, wie der Kölner Spruchkörper darauf reagiert.

Köln / Kinderzimmer / Klage

Manuela @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5948 Tagen) @ Alfred

Hat sonst noch jemand eine Idee>

Köln / Kinderzimmer / Klage

Yvonne Winkler @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5948 Tagen) @ Manuela

Oh, Ideen gibt es viele. Dafür muss man sein Hirn ein bisschen anstrengen.
Hier gibt es genug Versatzstücke, Stehsätze oder Textbausteine,
die man zusammentragen kann, wenn man es alleine machen will.
Das ist nämlich einiges an Arbeit und fliegt einem nicht zu.

Köln / Kinderzimmer / Klage

Manuela @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5948 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Oh, Ideen gibt es viele. Dafür muss man sein Hirn ein bisschen anstrengen.
» Hier gibt es genug Versatzstücke, Stehsätze oder Textbausteine,
» die man zusammentragen kann, wenn man es alleine machen will.
» Das ist nämlich einiges an Arbeit und fliegt einem nicht zu.

Soweit ich weiß, war bis jetzt keine Klage gegen die ZWS *ansich* vor dem VG Köln erfolgreich, und ich glaube auch nicht, dass ich eine erfolgreiche Klage hinbekomme. Insbesondere nicht nach dem Urteil vom BVerwG. Wie geschrieben ist bei mir die Höhe der ZWS strittig und deshalb werde ich die Klage auch nicht zurücknehmen. Es wer halt schön gewesen, wenn jemand eine neue Idee oder Angriffspunkt gefunden hätte.

Köln / Kinderzimmer / Klage

Yvonne Winkler @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5948 Tagen) @ Manuela

Ich vertrete eine in Köln und habe genug Ideen, warum diese Satzung verfassungswidrig ist. Mal sehen, was das verwaltungstreue Gericht in Köln zu argumentieren weiß. Ich bin gespannt.
Bezüglich der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen habe ich eine Verfassungsbeschwerde laufen. Kann natürlich sein, dass das BVerfG keine Lust hat, die anzunehmen. Aber diese Rechtsprechung kann man nach meiner Auffassung nicht klaglos erdulden. Nur Beharrlichkeit führt zum Ziel.

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Alfred @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5948 Tagen) @ Yvonne Winkler

» das verwaltungstreue Gericht in Köln
Ja was soll es denn sonst sein, VG heißt nun mal Verwaltungsgericht und nichts anderes.

» Aber diese Rechtsprechung kann man nach meiner
» Auffassung nicht klaglos erdulden. Nur Beharrlichkeit führt zum Ziel.
Sehe ich genau so