Muss ich nachträglich Zweiwohnungssteuer zahlen?

Alfred @, Montag, 06.04.2009 (vor 5590 Tagen) @ corinna

Nach meiner Auffassung ist das nicht zulässig – aber das trifft bei mir für die ganze Nebenwohnungsteuer zu, und ich bin kein Jurist. Auf jeden Fall sollte man eine Begründung verlangen und die gründlich prüfen (Widerspruch).
Könnte – wenn auch unvorstellbar - immer die Möglichkeit bestehen, dass die Stadt es einfach probiert und damit Dumme fangen will oder schlicht nicht weiß, was sie tut/getan hat, sprich: Den alten Steuerbescheid/das alte Schreiben nicht (mehr) kennt.
Gibt es in dem neuen Steuerbescheid denn einen Hinweis auf den alten Bescheid/das alte Schreiben> Oder sonst eine Begründung>


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