Zweitwohnsitzsteuer????
Hallo Thomas,
so ungewöhnlich ist die Frage nicht - da sind die Städte schon selbst drauf gekommen.
Statt der Miete wird bei Eigentum der Mietspiegel herangezogen und die "übliche" Miete angesetzt. Steht auch so in den Satzungen .
Das ist erlaubt, zulässig und von Gerichten abgesegnet.
Gruß
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Thomas,
06.07.2006
- Zweitwohnsitzsteuer???? - Christian, 06.07.2006