Überwintern in Deutschland

badjack @, Donnerstag, 09.04.2009 (vor 6061 Tagen)

Hallo,

wir ( 1 x deutscher staatsbürger, 1 x doppelte staatsbürgerschaft) wohnen mit wohnsitz etc. in Italien und würden gerne im nächsten winter nach deutschland zum überwintern, sprich wohnung anmieten usw.
Könnten wir die wohnung zwecks untervermietung für den sommer (ca.6 monate) angemeldet behalten, obwohl wir in italien gemeldet sind>
Gibts sonst irgendwelche dinge, auf welche wir achten müssten>

Freuen uns auf Infos, danke!

A&G

Überwintern in Deutschland

Alfred @, Donnerstag, 09.04.2009 (vor 6061 Tagen) @ badjack

Überwintern in Deutschland>>>
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Was zu beachten ist, hängt teilweise von dem Bundesland/der Kommune ab, in dem/der das Winterquartier liegen soll.
Generell gilt:
- Anmelden mit alleiniger Wohnung in Deutschland.
- Für die (Unter-)Vermietung ist ein „gemeldet Bleiben“ nicht erforderlich, ggf. nicht zweckmäßig bzw. sogar falsch.