Zweitwohnsitz abgemeldet-HH verlangt trotzdem Mietvertrag...

Alfred @, Freitag, 10.04.2009 (vor 5488 Tagen) @ Rachel

Hallo Rachel,
abgemeldet hast Du in Hamburg eine Nebenwohnung, keinen Zweitwohnsitz.
Ansonsten:
Du kannst in Hamburg Wohnungen mieten, so viel Du willst – Du darfst sie nur nicht als Nebenwohnung nutzen. So gesehen hast Du in Hamburg zwar eine Zweitwohnung, aber die ist nicht steuerpflichtig. So will es das Hamburger Nebenwohnungsteuergesetz, das nur versehentlich Zweitwohnungsteuergesetz genannt wird. Das klings absurd, ist es wohl auch, stimmt aber und hat sogar das Gütesiegel des BVerwG - was immer das wert ist.
Der Mietvertrag oder die Kündigung geht das Finanzamt folglich einen feuchten Staub an – entscheidend ist allein der melderechtliche Status der Wohnung. Teile das den Herrschaften mit und schreibe gleichzeitig, dass Du derzeit melderechtlich keine Hauptwohnung sondern nur eine alleinige Wohnung hast und schon von daher keine Neben-/Zweitwohnung in Hamburg haben kannst.
Kündigen solltest Du die Wohnung in HH allerdings umgehend - der Ordnung halber.
Für den Zeitraum, in dem die Hamburger Wohnung eine Nebenwohnung war, wirst Du allerdings zahlen müssen - wenn Du nicht klagst.
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