Falsche Berechnung der Jahresrohmiete

kiki @, Sonntag, 12.04.2009 (vor 5961 Tagen)

Hallo!
Meiner Mutter wurde gerade (welch ein Osterei!) ein Festsetzungsbescheid zugeschickt, indem sie fast 1000,-€ nachzahlen soll. In Schleswig-Holstein werden im Augenblick Ämter zusammengeführt und nun heißt es, dass bei der Übernahme der Akten festgestellt wurde, dass eine zu geringe Jahresrohmiete zugrunde gelegt wurde.
"Da der Grund für die falsche Berechnung im nachhinein nicht mehr nachzuvollziehen ist, stelle ich sie rechtlich so, als ob Sie jederzeit ihren Verpflichtungen ... nachgekommen wären."
Nun soll meine Mutter ab 2005 nachzahlen.
Das alte Amt hat irgendetwas falsch gemacht und nun soll meine Mutter dafür zahlen>
Für jegliche Information wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße aus dem sonnigen Norden
Kiki

Falsche Berechnung der Jahresrohmiete

Alfred @, Dienstag, 14.04.2009 (vor 5959 Tagen) @ kiki

Das ist eher eine Frage des Verwaltungs-/Abgabenrechts als der Zweitwohnungsteuer.
Gefühlsmäßig würde ich das für unzulässig halten. Aber darauf kommt es nicht an.
Es ist unsinnig, wenn die Behörde schreibt:
"Da der Grund für die falsche Berechnung im nachhinein nicht mehr nachzuvollziehen ist, stelle ich sie rechtlich so, als ob Sie jederzeit ihren Verpflichtungen ... nachgekommen wären"
dürfen sie nach meiner Auffassung eben nicht rückwirkend einen rechtskräftigen Abgabebescheid ändern.
Aber vielleicht wissen andere in diesem Forum da besser Bescheid.