Falsche Berechnung der Jahresrohmiete
Das ist eher eine Frage des Verwaltungs-/Abgabenrechts als der Zweitwohnungsteuer.
Gefühlsmäßig würde ich das für unzulässig halten. Aber darauf kommt es nicht an.
Es ist unsinnig, wenn die Behörde schreibt:
"Da der Grund für die falsche Berechnung im nachhinein nicht mehr nachzuvollziehen ist, stelle ich sie rechtlich so, als ob Sie jederzeit ihren Verpflichtungen ... nachgekommen wären"
dürfen sie nach meiner Auffassung eben nicht rückwirkend einen rechtskräftigen Abgabebescheid ändern.
Aber vielleicht wissen andere in diesem Forum da besser Bescheid.
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kiki,
12.04.2009
- Falsche Berechnung der Jahresrohmiete - Alfred, 14.04.2009