Köln,
So, ich habe das Gefühl mich hat es nun auch erwischt, wo ich doch bisher wohl so durch die Maschen gerutscht bin!
Ich war 2004 - 2007 mit Nebenwohnsitz in Köln gemeldet. Ab 2007 dann auch mit Hauptwohnsitz, da ich geheiratet habe und die gemeinsame Wohnung (seit 06) somit auch Lebensmittelpunkt darstellt. Zuvor war ich mit Hauptwohnsitz im Haus meiner Eltern gemeldet und in Köln als Student in einem Einzimmerapartment wohnhaft. Bei meinen Eltern handelte es sich nur um ein Kinderzimmer, hier in Köln war der Mietpreis pauschal inklusive Nebenkosten und Heizung.
Im Rahmen der Hochzeit habe ich nun in Köln für 2008 das erste Mal eine Steuererklärung eingereicht. Mit Rücksendung des Steuerbelegs wurde ich nun dazu gebeten, für die Jahre 05-07 trotz Klasse 1 eine Steuererklärung nachzureichen. Theoretisch hätte ich eine Rückzahlung von knapp 300 Euro für den Gesamtzeitraum (deswegen hab ich mir in den Jahren auch den Aufwand geschenkt), praktisch nun die Befürchtung, das Köln bei mir nun auch die ZWS eintreiben will.
Ist dies wahrscheinlich oder mache ich mir umsonst Sorgen> Wenn ja, wie gehe ich am besten vor> Da es kein explizite Forderung zur Steuererklärung war, würde ich das Schreiben sonst ignorieren...
Köln,
Ich nehme an, die Aufforderung eine Steuererklärung nachzureichen, kommt vom Finanzamt. Das hätte mit der Zweitwohnungsteuer dann nichts zu tun. Die läuft über das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln und kommt bestimmt noch.
Köln,
Ja, korrekt, die Aufforderung kam vom Finanzamt, inkl. der Steuerbescheinigung für 2008. All right, kann ich also diesbezüglich also erst einmal wieder beruhigt sein.
Bisher hab ich vom Kasen und Steueramt noch nichts bekommen. Wenn wir nun schon dabei sind, wie lange rückwirkend kann die Stadt Köln den Betrag einfordern und wie wahrscheinlich ist dies nach Jahren noch> Wenn es pro Monat 10% sind, wären das knapp 1000 Euro ZWS... wenn ich das korrekt verstehe> Das wäre schon ein böse Autsch im Geldbeutel!
Danke auch für die schnelle Antwort.
Köln,
Hallo Alfred,
nun hab ich doch ein offizielles Schreiben erhalten, zu dem ich bis zum 20.06 Stellung beziehen soll, ansonsten würde zu meinen Ungunsten geschätzt!
Ich werde dem Amt nun zurückschreiben müssen.
Wie lange rückwirkend dürfen die eigentlich eintreiben> Hatte glaube ich hier im Forum einmal was von 4 Jahren gelesen, finde es jedoch nicht mehr. Das würde zumindest bedeuten, dass das erste halbe Jahr von 2005 bereits verfallen wäre, oder verstehe ich das falsch>
Gruß
Köln,
Was die Verjährung angeht: Nach meiner Auffassung handelt es sich um Kalenderjahre, damit wäre die Forderung von 2005 erst zum 1.1.2010 (bzw. 31.12.) verjährt. Deswegen auch die hektische Aufarbeitung der Rückstände.
Die „Aufforderung zur Stellungnahme“ dürfte die Steuererklärung sein. Die muss abgegeben werden. Da kann man zwar ein bisschen verzögern, aber im Endergebnis wird die Stadt sich durchsetzen. Bleibt nur: Steuererklärung abgeben, Bescheid abwarten und dagegen klagen.
Köln,
Danke für die Infos, werde dann versuchen den Spaß mit Einsprüchen noch ein wenig hinaus zu zögern! ;)
Hab gerade auch noch was zur Rückwirkenden Ummeldung gelesen. Da mein Lebensmittelpunkt und somit auch der Hauptwohnsitz zu dem Zeitpunkt schon Köln war, werde ich das ggf. auch versuchen.
Köln,
Was das Verzögern angeht, da fiele mir ein:
„Sehr geehrter Herr Frantzen,
in der Anlage erhalten Sie den Fragebogen zur Zweitwohnungsteuer zurück, da ich gem. höchstrichterlicher Entscheidungen nicht zweitwohnungsteuerpflichtig bin. Die in ihrem Schreiben vom [Datum einfügen] näher bezeichnete Wohnung war im fraglichen Zeitraum meine Erstwohnung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]“
Da Schreiben betroffener Bürger im Kölner Kassen- und Steueramt dazu neigen, verloren zu gehen, empfehle ich, das Ganze als Einschreiben abzusenden.
PS:
Den Fragebogen muss man nicht unbedingt beifügen, die haben in der Stadtverwaltung genug davon.