Vermieter Vater (also Angehöriger) bei ZWS Berlin?

doingboink @, Samstag, 18.04.2009 (vor 5731 Tagen)

Hallo zusammen,

ich frage mich, was es bedeutet, wenn der Vermieter meines WG-Zimmers in Berlin (Nebenwohnsitz) mein Vater ist. Meinen Eltern gehört die Wohnung (3er-WG) und wir haben für mein Zimmer einen Mietvertrag untereinander aufgesetzt.
Nun muss ich meine ZWS-Erklärung abgeben. Im Erklärungsvordruck steht allerdings bei Punkt 46:
"Miete lt. Mietvertrag:
(Bitte Kopie des Mietvertrages oder Bestätigung des Vermieters beifügen!)
Die Wohnung ist Gegenstand eines Mietvertrages. Der Vermieter ist weder ein Angehöriger i. S. von § 15 AO noch Arbeitgeber der erklärenden Person."

Was bedeutet das nun>

Weil ich das nicht wusste, habe ich einfach die Erklärung ohne die Kopie des Mietvertrages gemacht, da die Miete dann geschätzt wird. Es wurde auch genau richtig geschätzt, allerdings wurde mir die komplette Wohnung angerechnet (94qm) obwohl ich angegeben hatte, dass ich mein eigenes Zimmer von 18qm habe und gemeinschaftlicher Raum von 40qm benutze.
Jetzt habe ich Einspruch eingelegt, aber daraufhin wurde wieder die Kopie des Mietvertrages eingefordert (wohl zum Nachweis, dass diese Aufteilung als WG stimmt). Nun bin ich einfach unsicher, ob ich den Mietvertrag zwischen mir und meinem Vater schicken soll, oder ob das die ganze Lage (im negativen Sinne) für mich ändert.

Tipps dazu>

Vielen Dank! :-)

Vermieter Vater (also Angehöriger) bei ZWS Berlin?

René ⌂ @, Sonntag, 19.04.2009 (vor 5730 Tagen) @ doingboink

» "Miete lt. Mietvertrag: (Bitte Kopie des Mietvertrages oder Bestätigung des Vermieters beifügen!) Die Wohnung ist Gegenstand eines Mietvertrages. Der Vermieter ist weder ein Angehöriger i. S. von § 15 AO noch Arbeitgeber der erklärenden Person."

Meine Interpretation: sie wollen damit recht einfach herausfinden, wo sie etwas genauer hinschauen müssen. In der Regel ist die Kaltmiete die Bemessungsgrundlage. Zahlst du aber eine absolut unrealistisch kleine Miete, wird eine ortsübliche angenommen. Solche "Freundschaftspreise" entstehen in der Regel im familären oder betrieblichen Umfeld.

Hier könnte man diskutieren, ob es die Stadt etwas angeht.

» Nun bin ich einfach unsicher, ob ich den Mietvertrag zwischen mir und meinem Vater schicken soll, oder ob das die ganze Lage (im negativen Sinne) für mich ändert.

In Berlin wird beim Meldeamt in der Regel auch die Wohnung erfaßt (auch wenn die meisten Mitarbeiter nicht zwischen Etage und Obergeschoß unterscheiden können). Wenn deine beiden Mitbewohner gemeldet sind, sollten sie deinen Einwand damit verifizieren können. Wenn die Stadt schon für die Wohnung fast den korrekten Wert geschätzt haben, hast du durch die Vorlage keine höhere Bemessungsgrundlage zu fürchten. Allerdings muß nicht zwangsweise aus dem Mietvertrag hervorgehen, daß es sich tatsächlich um eine Dreier-WG handelt. Was steht da bzgl. Wohnungsaufteilung drin>

Kleine Anmerkung: Im Berliner Zweitwohnungsteuergesetz ist explizit geregelt, daß die Höhe des Mietzinses bei solchen Konstellationen nicht berücksichtigt wird, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete (§5(3)). Sprich: es ist egal, welcher Wert in deinem Mietvertrag steht. Du solltest in jedem Fall mit deinen Mitbewohnern reden, ob diese sich korrekt gemeldet haben. Wenn nicht, wäre die Frage, wie lange sie bzw. du schon in der WG wohnst. Wäre blöd, wenn du sagst: "Ich wohne zu dritt" und die fragen: "Ja, mit wem denn>"