Ehepartner, jeder meldet einen Hauptwohnsitz an?

Reinhard @, Montag, 20.04.2009 (vor 5894 Tagen)

Kann man die Zweitwohnsitzsteuer sparen, wenn bei Ehepartner einer sich beim zweitwohnsitzsteuerpflichtigem Ort als Hauptwohnsitz meldet. Entfällt dann möglicherweise die gemeinsame Steuerveranlagung> Welche Probleme können entstehen>

Ehepartner, jeder meldet einen Hauptwohnsitz an?

Yvonne Winkler @, Montag, 20.04.2009 (vor 5894 Tagen) @ Reinhard

Melderecht und Einkommensteuerrecht sind getrennt voneinander zu betrachten.
Wenn jeder seine eigene Wohnung beibehält, meldet sich jeder an seiner Hauptwohnung mit Erstwohnsitz an und gut ist es.

Entfällt
» dann möglicherweise die gemeinsame Steuerveranlagung>

Sie haben als Eheleute die Wahl zwischen der getrennten und der Zusammenveranlagung.

Sowas würde ich steuerrechtlich überhaupt nicht thematisieren.

http://www.steuerlinks.de/ls-zusammenveranlagung.html

Ehepartner, jeder meldet einen Hauptwohnsitz an?

Reinhard @, Montag, 20.04.2009 (vor 5894 Tagen) @ Yvonne Winkler

Dann können ja Ehepartner die Zweitwohnsitzsteuer immer umgehen, wenn der die Zweitwohnung das hergibt.

Ehepartner, jeder meldet einen Hauptwohnsitz an?

Yvonne Winkler @, Montag, 20.04.2009 (vor 5894 Tagen) @ Reinhard

...wenn ihre melderechtlichen Verhältnisse das hergeben....:-D

Ehepartner, jeder meldet einen Hauptwohnsitz an?

Rebell @, Montag, 20.04.2009 (vor 5894 Tagen) @ Reinhard

» Dann können ja Ehepartner die Zweitwohnsitzsteuer immer umgehen, wenn der
» die Zweitwohnung das hergibt.

Ob es das hergibt oder nicht, es ist Fakt, dass es so gemacht und gehandhabt wird, denn wo kein Kläger da auch kein Richter.
Der Zwst- Kommune kommt es nicht auf die paar Kröten Zwst an sondern der Kommunale Finanzausgleich spült wesentlich mehr Finanzen ohne großen Ärger in die Gemeindekasse, also weshalb solte man hier tätig werden> Im Allgäu sind hunderte derartige Fälle der Kommunalen Verwaltung bekannt, das wird im große Stil geduldet, das Landratsamt hat schon öffentlich darauf hingeweisen, denn durch diese Art von Bevölkerungsvermehrung musste sogar der Kreistag um über 10 Mandate erweitert werden, der im Grunde nutzlos ist und nur noch zusätzliche Kosten verursacht- aber so ist es Politik!
Es sind auch Fälle bekannt geworden, da erhob der Kämmerer sogar Anzeige wegen Versuch von Steuerhinterziehung + Verstoß gegen das Melderecht. hier die Fakten: Die Ehefrau hat sich schon vor fast 30 Jahren ( da gab es die Abzocke Zwst-in Bayern noch gar nicht) mit Erstwohnsitz angemeldet- nun nach dem der Kommune die Zwst oder die finanziellen Vorteile aus der Nichtanmeldung des Ehemanns entgangen sind, denn dieser war im 60 km entfernten Hauptwohnort gemeldet und berufstätig. Man zog vor Gericht - hat verloren, und kurz danach empfahl der Stadtkämmerer, es solle sich halt der Ehemann auch mit Erstwohnsitz anmelden, dann würde die Stadtverwaltung von weiteren Anzeigen und Verfahren Abstand nehmen!
Es ist kein Witz aber immerhin eine Schande wie einzelene Kommunen das Recht mit Füssen treten! Nürnberg ist z.B. auf Grund des "Druckmittels" Zweitwohnungssteuer um über 5000 Einwohner gewachsen! Der Freistaat reibt sich die Hände mit dem Argument: "Die kommunale Selbstverwaltung entscheidet"
Hilf Dir selbst dann hilft Dir Gott!!!!!

Ehepartner, jeder meldet einen Hauptwohnsitz an?

René ⌂ @, Montag, 20.04.2009 (vor 5894 Tagen) @ Rebell

» Es sind auch Fälle bekannt geworden, da erhob der Kämmerer sogar Anzeige wegen Versuch von Steuerhinterziehung + Verstoß gegen das Melderecht.

Ich würde mich freuen, wenn es dazu auch belegbare Fakten gibt. Beispielsweise ein Zeitungsartikel oder besser ein Aktenzeichen. Solche Beispiele können wir durchaus auch auf dieser Seite mit publik machen - jedoch möchte ich ausschließlich belegbare Informationen verbreiten.

Ehepartner, jeder meldet einen Hauptwohnsitz an?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 21.04.2009 (vor 5893 Tagen) @ Reinhard

Kleine Ergänzung zur Zusammenveranlagung:

Ehegatten können die Zusammenveranlagung in Anspruch nehmen, soweit beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Der Begriff des "Nicht-dauernd-getrennt-Lebens" wird von der Rechtsprechung großzügig ausgelegt. Danach ist es ausreichend, wenn bei beiden Ehegatten (noch) der Wille zur Fortsetzung einer Wirtschaftsgemeinschaft gegeben ist; ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch mit dieser Zielrichtung im Verlauf des Jahres kann ausreichend sein.