ZWS - Stadt Köln

Brad_Muc @, Mittwoch, 29.04.2009 (vor 5721 Tagen)

Vor 9 Jahren habe ich in Köln vom Okt. 1999 bis Juli 2000. Danach bin ich für einen Monat in ein kleines sächsisches Dorf gezogen, wo ich mich ornungsgemäß angemeldet habe und bin davon ausgegangen, dass sie mich in Köln abmelden würden. Im August 2000 bin ich ganz aus Deutschland ganz weggezogen. 2002 kam ich wieder nach Deutschland (München). Seitdem habe ich nur einen einzigen Wohnsitz in Deutschland.

Leider hat mit der Abmeldung aus Köln im Jahre 2000 etwas nicht ganz geklappt. Ich habe Anfang 2008 einen Brief von der Stadt Köln erhalten, dass ich möglicherweise zur ZWS herangezogen werden könnte. Ich habe darauf hin einen Brief geschickt und die Situation erklärt. Ich habe seitdem auch nichts von Köln gehört und dachte, die Sache hat sich erledigt, da ich 14 Monate lange nichts gehört habe!

Am 2.4.2009 habe ich einen Steuerbeschied für 2005 bis 2010 erhalten! Angeblich muss ich für diesen gesamten Zeitraum ZWS bezahlen.

Ich habe mich mit der Meldebehörde in Köln in Verbindung gesetzt bzw. das Studentenwerk und habe am 21.3.2009 eine rückwirkende Abmeldebestätigung zum 31.7.2000 bzw. Mietverhältnisbescheinigung des Studenwerks hingefaxt mit der Bitte, dass sie den Steuerbescheid zurücknehmen.

Darauf hin habe ich das Steueramt angerufen und mir wurde von einer Abteilungsleiterin Frau Fritsche erzählt, dass ihre Behörde grundsätzlich keine Steuerbescheide zurücknimmt, auch wenn sie rechtswidrig sind. Sie meinte, wenn ich wollte, könnte ich gegen den Bescheid Klage erheben, aber an sonsten sei nichts zu machen.

Das Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wie man eine Klageschrift schreibt. Gibt es hierfür Muster oder ähnliches. Ich glaube, in meinem Fall ist die Lage relativ klar. Ich habe seit 2000 (Jahren vor Einführung der ZWS) nicht in Köln gewohnt und habe eine Abmeldebestätigung der Stadt Köln mit Wirkung zum 31.7.2000 und ein entsprechende Bescheinigung des Vermieters. Ich glaube, meine Aussichten auf Erfolgt sind relativ gut.

Meine Fragen sind Folgendes:

1. Kann jemand mir bitte mit der Klageschrift helfen> So ein Muster oder so>

2. Werde ich die Gerichtskosten bezahlen müssen>

3. Muss ich die Steuer erstmal zahlen>

4. Wie lange dauert so ein Verfahren>

5. Muss ich persönlich zum Verfahren hin> Ich wohne ja in München, und das wäre sehr kostenintensiv für mich.

Vielen Dank im Voraus!

ZWS - Stadt Köln

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 29.04.2009 (vor 5720 Tagen) @ Brad_Muc

» Meine Fragen sind Folgendes:
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» 1. Kann jemand mir bitte mit der Klageschrift helfen> So ein Muster oder
» so>
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» 2. Werde ich die Gerichtskosten bezahlen müssen>
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» 3. Muss ich die Steuer erstmal zahlen>
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» 4. Wie lange dauert so ein Verfahren>
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» 5. Muss ich persönlich zum Verfahren hin> Ich wohne ja in München, und
» das wäre sehr kostenintensiv für mich.
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» Vielen Dank im Voraus!

Gerichtskosten muss man bezahlen, erhält sie aber zurück, wenn die Klage gewonnen wird. Die Höhe ist abhängig vom Gegenstandwert, also Steuersumme (jedenfalls in Köln).
Fällig sind zu Beginn 3 Gebühren, es sei denn man ist bedürftig und kann über PKH klagen.

Man kann versuchen, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen, weil der Bescheid offensichtlich falsch und darum rechtswidrig ist.

Das Verfahren kann dauern,....

Man kann den Antrag stellen im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Dann muss man nicht hin.

Wichtig ist der richtige Klageantrag und begründen könnte man es in diesem Fall mit der Historie und den entsprechenden Beweisen.

ZWS - Stadt Köln

saneu @, Montag, 17.08.2009 (vor 5611 Tagen) @ Brad_Muc

hey!
Ich bin in genau der gleichen situation...es würden über 3000 Euro Kosten auf mich zukommen, obwohl ich seit 2001 nicht mehr in Köln wohne.
Hast Du geklagt>
Wie ist es bei Dir ausgegangen>

ZWS - Stadt Köln

Alfred @, Montag, 17.08.2009 (vor 5610 Tagen) @ saneu

s. meinen Beitrag von heute "Ungenutzte Nebenwohnungen"