ZWS - Stadt Köln

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 29.04.2009 (vor 5468 Tagen) @ Brad_Muc

» Meine Fragen sind Folgendes:
»
» 1. Kann jemand mir bitte mit der Klageschrift helfen> So ein Muster oder
» so>
»
» 2. Werde ich die Gerichtskosten bezahlen müssen>
»
» 3. Muss ich die Steuer erstmal zahlen>
»
» 4. Wie lange dauert so ein Verfahren>
»
» 5. Muss ich persönlich zum Verfahren hin> Ich wohne ja in München, und
» das wäre sehr kostenintensiv für mich.
»
» Vielen Dank im Voraus!

Gerichtskosten muss man bezahlen, erhält sie aber zurück, wenn die Klage gewonnen wird. Die Höhe ist abhängig vom Gegenstandwert, also Steuersumme (jedenfalls in Köln).
Fällig sind zu Beginn 3 Gebühren, es sei denn man ist bedürftig und kann über PKH klagen.

Man kann versuchen, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen, weil der Bescheid offensichtlich falsch und darum rechtswidrig ist.

Das Verfahren kann dauern,....

Man kann den Antrag stellen im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Dann muss man nicht hin.

Wichtig ist der richtige Klageantrag und begründen könnte man es in diesem Fall mit der Historie und den entsprechenden Beweisen.


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