Könnte man sich auch verklagen lassen?

klara @, Mittwoch, 06.05.2009 (vor 5733 Tagen)

Hallo liebe Leidensgenossen und mitfühlende Sachverständige!

Hier kurz mein Fall: Seit August 2005 lebe ich nicht mehr
in Köln und soll nun trotzdem 1500eur ZWS zahlen.
Natürlich hab ich denen geschrieben das es sich um ein Missverständnis oder Formfehler handeln muss. Bestätigung des Vermieters über die Kündigung des Mitverhältnisses und erweiteter Auszug aus dem Melderegister Düsseldorf habe ich mitgeschickt. Man antwortete mir, meinen Brief erhalten zu haben und sich um Klärung zu bemühen,dass der Bescheid aber rechtskräftig bleibt.
Als ich dort anrief um mich zu erkundigen sagte man mir frech, dass ich immernoch angemeldet sei und dass ich auf jedenfall Klage einreichen müsse (kann es sein, dass die sich dadurch die Gerichtskosten sparen>)
Jetzt hab ich erstmal um rückwirkende Abmeldung gebeten mit einem Vermerk, dass ich dadurch diesen Nebenwohnsitz nicht anerkenne.
Ich habe jetzt noch eine Woche Zeit Klage einzureichen - was natürlich auch sehr teuer ist und aufwendig.
Wie sieht es eigentlich aus sich einfachmal verklagen zu lassen>
Ist es empfehlenswert die Klage selbst einzureichen oder doch besser mit Anwalt> Was kommt den da an Gerichtskosten auf einen zu> Wo krieg ich den ein vernünftiges Muster einer solchen Klageschrift her>
Freu mich über alle Tips, Hilfe und zu hören wem es ähnlich geht!
Klara
Ausserdem finde ich Köln sollte sich schämen sein "Loch" mit Existenzen von jungen Menschen zu füllen, irgendwie fühle ich mich ins Mittelalter zurückversetzt.

Könnte man sich auch verklagen lassen?

Rebell @, Mittwoch, 06.05.2009 (vor 5733 Tagen) @ klara

» Hallo liebe Leidensgenossen und mitfühlende Sachverständige!
»
» Hier kurz mein Fall: Seit August 2005 lebe ich nicht mehr in
» Köln und soll nun trotzdem 1500eur ZWS zahlen.
» Natürlich hab ich denen geschrieben das es sich um ein Missverständnis
» oder Formfehler handeln muss.Bestätigung des Vermieters über den Auszug und
» Erweiteter Auszug aus dem Melderegister Düsseldorf.Man antwortete mir,
» meinen Brief erhalten zu haben und sich um Klärung zu bemüht,dass der
» Bescheid aber rechtskräftig bleibt.
» Als ich dort anrief um mich zu erkundigen sagte man mir frech das ich
» immernoch angemeldet sei und dass ich auf jedenfall Klage einreichen müsse
» (kann es sein das die sich dadurch die Gerichtskosten sparen>)
» Jetzt hab ich erstmal um rückwirkende Abmeldung gebeten mit einem Vermerk
» das ich dadurch diesen Nebenwohnsitz nicht anerkenne.
» Ich habe jetzt noch eine Woche Zeit Klage einzureichen - was natürlich
» auch sehr teuer ist und Aufwendig.
» Wie sieht es eigentlich aus sich einfachmal verklagen zu lassen>
» Ist es empfelenswert die Klage selbst einzureichen oder doch besser mit
» Anwalt> Was kommt den da an Gerichtskosten auf einen zu > Wo krieg ich den
» ein vernünftiges Muster einer solchen Klageschrift her>
» Freu mich über alle Tips, Hilfe und zu hören wem es ähnlich geht!
» Klara
» Ausserdem finde ich Köln sollte sich schämen sein "Loch" mit Existenzen
» von jungen Menschen zu füllen, irgendwie fühle ich mich ins Mittelalter
» zurückversetzt.

Hallo Klara

Du hättest bestimmt Recht wenn Du der Meinung bist "Die sollten sich doch schämen" Die Raubritter im Mittelalter haben sich bestimmt auch nicht geschämt, ja im Gegenteil da gab es je größer die Beute desto größer die Ehrentitel. Allzuviel hat sich inzwischen auch nicht an den Menschen verändert - ob nung Geiz ist Gail oder >>>
Wichtig wäre diese ganze Unfug- Geschichte, dass sich die politischen Führungskräfte mal damit befassen. Unsere liebe Kanzlerin Angela Merkel reist durch ganz Deutschland mit Händeschütteln und betont wie extrem wichtig die Bildung und Ausbildung sei, übersieht die Situtaion der Bürger in unserem Lande und lässt sich lieber im aussenpolitschen Gewühle mal links mal rechts ein küsschen gefallen.
Die Zweitwohnungssteuer ist ein längst überfälliges Element, das abgeschafft werden sollte! Oder die Gerichte müssten mit lauter Prozessen überhäuft werden!!
es grüßt mal wieder Rebell

Könnte man sich auch verklagen lassen?

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 06.05.2009 (vor 5733 Tagen) @ klara

Verklagen lassen würde ich mich auf keinen Fall, denn wenn der Bescheid bestandskräftig ist, dann hilft es nicht mehr über verschüttete Milch zu klagen, dann sind die 1.500 Mäuse fällig, ob rechtens oder nicht.
Da hilft nur Klagen und das bitte fristgerecht.
Wenn man sich das nicht selbst zutraut, dann bitte einen Anwalt bemühen und das nicht einen Tag vor Fristablauf, denn in so einer kurzen Zeit kann man die Klage nicht begründen. Das ist Arbeit.

Könnte man sich auch verklagen lassen?

René ⌂ @, Donnerstag, 07.05.2009 (vor 5731 Tagen) @ Rebell

du hast zwar viel Prosa geschrieben, nur eine Antwort zu Ihrer Frage hast du Ihr nicht gegeben - und die ist in diesem Falle wichtig. Aus Protest nämlich nichts zu tun und zu wärten, wäre falsch. Siehe dazu die Antwort von Yvonne.

Könnte man sich auch verklagen lassen?

Mr.X @, Freitag, 08.05.2009 (vor 5731 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Da hilft nur Klagen und das bitte fristgerecht.
» Wenn man sich das nicht selbst zutraut, dann bitte einen Anwalt bemühen
» und das nicht einen Tag vor Fristablauf, denn in so einer kurzen Zeit kann
» man die Klage nicht begründen. Das ist Arbeit.

Klar, aber es gäbe noch die Möglichkeit, zunächst zur Fristwahrung die Klage einzureichen und die Begründung nachzuschieben.

Könnte man sich auch verklagen lassen?

Yvonne Winkler @, Freitag, 08.05.2009 (vor 5731 Tagen) @ Mr.X

Stimmt, ist nur nicht meine Art so zu arbeiten.:-P

Könnte man sich auch verklagen lassen?

Elsa @, Freitag, 08.05.2009 (vor 5731 Tagen) @ klara

Wie meine beiden Vorgänger es beschrieben haben, sollte man gegen einen solchen anscheinend falschen Bescheid Klage einreichen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht kann man auch alleine führen. Hierbei sollte man die genannten Argumente anführen, die erst keine Zweitwohnung zulassen. Gleichzeitig mit der Klage sollte für die geforderte Steuer ein Antrag auf Stundung mit Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Denn die Klageerhebung entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Steuer.

Viele Grüße

Könnte man sich auch verklagen lassen?

klara @, Montag, 18.05.2009 (vor 5721 Tagen) @ Elsa

Hallo, das habe ich alles genau so gemacht, bin mal gespannt was passiert:-| .Post vom Gericht gabs auch schon.Vielen Dank für eure Mühe!
Klara