Absetzbarkeit Zweitwohnsitz + Weitergabe von Daten

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 12.07.2006 (vor 6641 Tagen) @ Tobi-ddorf

Hallo Tobi,


» Kann ich die Kosten für den Zweitwohnsitz, erhöhten Verpflegungsaufwand
» usw. trotzdem geltend machen>

Dazu könnte man mal unterm Stichwort "doppelte Haushaltsführung" googeln und findet z.B. dies :http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0306.htm#Doppelte%20Haushaltsf%FChrung

» Meldet eine Stadt ohne Zweitwohnsitzsteuer den Zweitwohnsitz trotzdem an
» das Finanzamt des Erstwohnsitzes>

Kleine Kontrollmitteilung> Ist nicht auszuschließen, obwohl ich es im Grunde nicht glaube.

Gruß
Yvonne Winkler


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