Absetzbarkeit Zweitwohnsitz + Weitergabe von Daten
Hallo Tobi,
» Kann ich die Kosten für den Zweitwohnsitz, erhöhten Verpflegungsaufwand
» usw. trotzdem geltend machen>
Dazu könnte man mal unterm Stichwort "doppelte Haushaltsführung" googeln und findet z.B. dies :http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0306.htm#Doppelte%20Haushaltsf%FChrung
» Meldet eine Stadt ohne Zweitwohnsitzsteuer den Zweitwohnsitz trotzdem an
» das Finanzamt des Erstwohnsitzes>
Kleine Kontrollmitteilung> Ist nicht auszuschließen, obwohl ich es im Grunde nicht glaube.
Gruß
Yvonne Winkler
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Tobi-ddorf,
12.07.2006
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Yvonne Winkler,
12.07.2006
- Absetzbarkeit Zweitwohnsitz + Weitergabe von Daten - Christian, 13.07.2006
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Yvonne Winkler,
12.07.2006