Zweitwohnungssitz der Kinder in HH wg der Schule?

HHSchüler @, Donnerstag, 07.05.2009 (vor 5831 Tagen)

Meine beiden Kinder 9 u 7 Jahre gehen in Hamburg zur Schule. Dadurch das ich Voll-Berufstätig in HH bin, müssen meine Kinder in den Hort. Wir aber in Niedersachsen wohnen, erhalte ich keinen Hortgutschein aus Hamburg. Kann ich nur die Kinder in Hamburg bei meiner Freundin als Zweitwohnungssitz anmelden> Muss ich dafür auch Steuern zahlen> Was für Möglichkeiten habe ich noch> Oder könnte ich mich gemeinsam mit den Kindern in Hamburg als ersten Wohnungssitz anmelden> Wie sieht es dann aus> Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Zweitwohnungssitz der Kinder in HH wg der Schule?

René ⌂ @, Donnerstag, 07.05.2009 (vor 5830 Tagen) @ HHSchüler

Für mich ist das ehrlich gesagt kein Problem der Zweitwohnung(steuer), sondern so ein föderales, wo sich zwei Kommunen miteinander nicht abstimmen können, daß ein niedersächsischer Hortgutschein in einem Hamburger Hort akzeptiert wird und die Kommunen das dann untereinander verrechnen.

Was heißt Hortgutschein: mein kann darf in den Hort> Oder es darf zu human(er)en Preisen in den Hort>

Ob eine Zweitwohnung für die Kinder die Lösung ist>

Zunächst wäre zu klären, ob es für die Zweitwohnsitz überhaupt den Hortgutschein gibt.

Dann greift das Zweitwohnungssteuergesetz aber auch durch, welches minderjährige nicht ausschließt.

Ich weiß nicht, ob die Kommune dumme Fragen stellt, wenn eine Mutter ihre Kinder an einem anderen Wohnsitz, wo weder sie noch evtl. der leibliche Vater wohnt.

Hauptwohnung ... ich weiß nicht. Dann hätte man in Niedersachsen wieder eine Nebenwohnung (und je nach Ort diese Steuer).

Richtig nach Hamburg umziehen>

Also ich bin ratlos. Aber wie eingangs erklärt: für mich sieht es aus, als haben die Kommunen ein Kommunikationsproblem.