ZWS - rückwirkende Ummeldung wann möglich?

Natja @, Donnerstag, 07.05.2009 (vor 5879 Tagen)

Hallo Leute!
Also hab mal ne Frage, wie das denn bei euch mit der rückwirkenden Ummeldung geklappt hat> Leb seit 10 Jahren in Köln und war bis Mitte 2006 mit Zweitwohnsitz hier und Erstwohnsitz bei Eltern gemeldet. Hab jetzt nach fast 4 Jahren einen Brief erhalten, indem ich aufgefordert werde, von Jan.2005 bis Mitte 2006 nachzuzahlen. Habe immer hier gewohnt und damals noch studiert und hab es blöderweise vergessen mich umzumelden und an die ZWS hab ich bis jetzt natürlich auch nicht mehr gedacht....
Hab jetzt hier gelesen, dass man sich rückwirkend ummelden kann! war dann beim Meldeamt, aber die meinten dort, dass das auf keinen fall geht, da man ja die Vorzüge des Erstwohnsitzes genossen hat (zugesendete Lohnsteuerkarten, Wahlformulare..)! Ist ja irgendwie auch nachvollziehbar... Wie war das denn dann bei euch> Habe allemöglichen nachweise wie Stromrechnungen usw. Wohne übrigends noch in der gleichen Wohnung wie damals, hängt das damit zusammen, dass es bei euch geklappt hat>
Wäre Euch super dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, nehme auch alle möglichen Behördengänge in Kauf!!

ZWS - rückwirkende Ummeldung wann möglich?

Jara @, Mittwoch, 13.05.2009 (vor 5873 Tagen) @ Natja

Hallo,

so ähnlich ist es bei mir auch. Seit 10.2004 in Köln gemeldet. Nie ein Schreiben am 06.09.2005 erhalten und auch nie was von dieser Steuer gehört. War bis zum 03.12.2007 in meiner Heimatstadt gemeldet. Nun soll ich diese Erklärung unterschreiben und 10% zahlen der Jahresmiete wohl zurückzahlen. Mein Kommentar ARMES DEUTSCHLAND! Ich habe gelesen es sei Möglich sich Rückwirkend zu melden über Nachweise der Nebenkostenabrechnungen. Nur zahle ich nur Warmmiete. Reicht da auch Abschluss des Telefonvertrages>

Würde mich über jeden hilfreichen Post freuen.

Viele Grüße

ZWS - rückwirkende Ummeldung wann möglich?

Natja @, Freitag, 15.05.2009 (vor 5871 Tagen) @ Jara

Hallo Jara
Also habe hier im Forum von einigen gelesen, dass sie sich rückwirkend haben ummelden lassen. Ich würde natürlich gerne von diesen Leuten wissen, wie das geklappt hat, bevor ich 900 euro nachzahlen muss. war nämlich wie von ihnen beschrieben beim Meldeamt mit Bescheinigen über Stromrechnungen und mir wurde gesagt, dass das auf jeden fall nicht geht. Sie sagten, dass wenn man immer noch in der gleichen Wohnung lebt und vor allem Bezüge wie Lohnsteuerkarte etc, erhalten hat, keine rückwirkende Ummeldung möglich wäre. Sie ließen auch überhaupt nicht mit sich reden...
Sie behaupteten, dass das nur in totalen begründeten Ausnahmefällen funktionieren würde!
Bin jetzt auch voll genervt und echt enttäuscht von der Stadt Köln! Nach fast 4 Jahren son Brief zu schicken ist ne Frechheit, sonstige Mahnungen werden gerne nach 1 Woche schon verschickt! Naja, denke es gibt keinen Ausweg als zu zahlen.....
Vielleicht hat ja doch noch jemand nen tipp für uns...wäre super!

ZWS - rückwirkende Ummeldung wann möglich?

Jara @, Freitag, 15.05.2009 (vor 5871 Tagen) @ Natja

Hi,

ich habe heute mit dem Meldeamt in Köln telefoniert. Da ich zu der Zeit Student war und eh keine Steuern gezahlt habe, ist es kein Problem. Sie meinten nur man müsse das Meldeamt anrufen wo man vorher Erstwohnsitz hatte. Diese teilten mir mit es sei kein Problem, sie bräuchten nur eine Mitteilung der Rückmeldungsänderung für die Datenbank. Ob das jetzt an meiner Stadt liegt das die das machen weiß ich nicht. Ich habe jetzt ein Termin beim Meldeamt in Köln wo ich Belege mitbringen muss das ich tatsächlich hier gewohnt habe. Doof ist nur das ich keine Nebenkostenabrechnung habe da ich eine Warmmiete habe. Also werde ich alles mitbringen, Telefonanmeldung, Bescheinung von Mutter das ich mit Sack und Pack ausgezogen bin, Bescheinung vom Mieter das ich in der Wohnung die meiste Zeit verbracht hatte (alles formlos) etc um zu beweisen das ich hier mein Lebensmittelpunkt hatte.

Ob es funktioniert hat werde ich dann noch mal schreiben.

Viele Grüße

ZWS - rückwirkende Ummeldung wann möglich?

Jara @, Freitag, 15.05.2009 (vor 5871 Tagen) @ Jara

Ach ja, bei mir genau das gleiche. Angeblich erstes Schreiben 06.09.2005. Dieses habe ich nie erhalten. Ich finde es eine Frechheit sich 4 Jahre später zu melden das die mich mal angeschrieben hätten.
Hätten die mich nach einem Monat nochmal mit Mahnung angeschrieben so hätte ich bestimmt früher reagieren können. Die Dame am Telefon meinte das liegt daran das sie zu viel zu tun haben. Ja ne ist klar. Verarschen kann ich mich selber. Jeder weiß doch selber das jeder Stadt Geld fehlt und das wegen der Wirtschaftskrise jeder Cent eingezogen wird.

Ich werde auch noch mal einen Anwalt drüber lesen lassen, weil wie gesagt, 4 Jahre doch etwas lang ist um einen noch mal dran zu erinnern.

Man könnte ja sagen, Ich habe dir damals im Kindergarten 20 Cent für ein Loli geliehen. Diese hätte ich jetzt gerne mit Zinsen zurück....

ZWS - rückwirkende Ummeldung wann möglich?

klara @, Montag, 18.05.2009 (vor 5869 Tagen) @ Jara

Hallo ihre Lieben armen auch betroffenen!

Natürlich wurde die gesetzliche Frist gewahrt.
Ich habe gegen die Stadt Köln nun Klage eingereicht.
Zusätzlich wurde ich vom Meldeamt rückwirkend zum August 2005 abgemeldet.Weil ich nicht mehr in Köln wohne habe ich einen netten Brief geschrieben, eine Bestätigung meines Vermieters über den Auszug, meine Anmeldung in Düsseldorf und eine Kopie des Personalausweises geschickt.Das hat geklappt, mal sehen wie es weiter geht.Auf jeden Fall viel Zeit und Arbeit die ich sicherlich nicht bezahlt bekomme.

ZWS - rückwirkende Ummeldung wann möglich)

Natja @, Donnerstag, 28.05.2009 (vor 5858 Tagen) @ Jara

Hallo Jara

wäre sehr interessiert daran, wie das jetzt bei dir abgelaufen ist!!!!! Ich verstehe das alles nicht, warum die Leute im Meldeamt wohl alle was anderes erzählen!!! Kann doch nicht sein! Mir haben sie gesagt, dass bei mir nichts zu machen ist und ich zahlen muss-weil ich immer in dieser Wohnung in Köln (mit Zweitwohnsitz gemeldet) gewohnt habe und weil ich hier Lohnsteuerkarte etc, von meinem Erstwohnsitz erhalten hab!!! Ich war auch Studentin und habe nicht gearbeitet!
Wenn das bei dir genauso war, können wir doch nicht unterschiedliche Auskünfte erhalten!!!
Es wäre super wenn du dich nochmal bei mir melden würdest, falls du diesbezüglich was erreicht hast! Und mir vielleicht sagen könntest in welchem Meldeamt du angerufen hast, bzw. mir evtl. über Skype oder per e-mail schreiben könntest!
Wäre dir sehr dankbar, da mir jetzt die zeit davon rennt!
Lieben Gruß