Könnte man sich auch verklagen lassen?

Elsa @, Freitag, 08.05.2009 (vor 5614 Tagen) @ klara

Wie meine beiden Vorgänger es beschrieben haben, sollte man gegen einen solchen anscheinend falschen Bescheid Klage einreichen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht kann man auch alleine führen. Hierbei sollte man die genannten Argumente anführen, die erst keine Zweitwohnung zulassen. Gleichzeitig mit der Klage sollte für die geforderte Steuer ein Antrag auf Stundung mit Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Denn die Klageerhebung entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Steuer.

Viele Grüße


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