Verjährung der ZWST

kagrohmann @, Montag, 11.05.2009 (vor 5877 Tagen)

Hallo Fachleute,

habe soeben den ZWST Bescheid für die
Jahre 2006, 2007, 2008, 2009 zugestellt bekommen.

Gibt es für diese Steuer ein Verjährungsfrist>

Danke für die Antworten.

Verjährung der ZWST

Soraya @, Montag, 11.05.2009 (vor 5877 Tagen) @ kagrohmann

» Gibt es für diese Steuer ein Verjährungsfrist>
»
für die Forderungen der Kommunen nein für antragsbedingte Befreiungsmöglichkeit gibts in Bayern nur eine Frist von 1.1. bis 31.1. für das zurückliegende Jahr mit verbunden mit dem Einkommensnachweis aus dem vorletzten Jahr!

Verjährung der ZWST

Yvonne Winkler @, Montag, 11.05.2009 (vor 5877 Tagen) @ Soraya

Sorry, da muss ich widersprechen.
Die Festsetzungsfrist dürfte nach Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes vier Jahre betragen, vorausgesetzt, der Beitragspflichtige ist feststellbar.
Also dürfte das passen mit den Jahren 2006 - 2009.

Verjährung der ZWST

Bjoern @, Dienstag, 12.05.2009 (vor 5876 Tagen) @ Yvonne Winkler

dann widerspreche ich auch noch:

normalerweise verweisen die Kommunalabgabengesetze der Länder auf die Vorschriften der Abgabenordnung ... und dort wird in § 228 eine 5jährige Verjährungsfrist genannt (Zahlungsverjährung).

weiterhin regelt § 169 AO, dass Steuern binnen 4 Jahren festgesetzt werden müssen (Festsetzungsverjährung)

sofern die Satzung der jeweiligen Kommune nichts gegenteiliges enthält, greifen also die genannten Vorschriften der AO