Zweitwohnungsteuer bei Schenkung einer ETW?

sluddy @, Samstag, 16.05.2009 (vor 5871 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Wir reden doch hier über das Melderecht oder>
»
» Wenn Du Eigentümer der Wohnung bist, aber nicht dort wohnst, wüsste ich
» nicht, wieso Du Dich melden solltest.
»
» Kein Bedarf, keine Veranlassung.


Ja genau, ich meine das Melderecht. Gut, dann hat sich das ja mal schon erledigt. Vielen Dank für die Info.

mfg
sluddy


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