Berechung Zweitwohnsitzsteuer

René ⌂ @, Montag, 18.05.2009 (vor 5449 Tagen) @ turbodiesel

Hallo,

» Das Haus würde normalerweise kalt 1400 Teuros kosten.

Ist ja ein preiswertes Haus ;-)

» Wieviel darf die Stadt München (9%) jetzt reell verlangen>

Dieser Fall ist wahrhaftig kompliziert - und läßt sich ohne nähere Information nicht zweifelsfrei beantworten.

Zunächst ist zu klären, welchen Meldestatus jeder einzelne hat. Wenn es, wie beschrieben, die ganze Familie da wohnt, klingt es für mich nach dem Schwerpunkt der Familie. Wäre also Hauptwohnsitz und hätte keine Zweitwohnungsteuer zur Folge.

Ist es nun eine Art Ferienwohnung, wäre natürlich Zweitwohnungsteuer zu zahlen. Dann wäre die ortsübliche Vergleichsmiete zu Rate zu ziehen, wenn die Stadt München auch 1.400 Euro so sieht, hätte man zumindest die Grundlage. Auf dieser könnte man nun diese 9% aunwenden - und hat ungefähr die Größenordnung, wieviel - über alle Köpfe hinweg - maximal zu zahlen wäre.

Und ab diesem Punkt beginnen nun juristische Spitzfindigkeiten, die ich im Detail nicht all erörtern möchte und kann.

Es wäre zu klären, ob das Haus als ganzes gesehen wird - oder es ggf. schon gewisse, selbständige Wohneinheiten gibt. Dann könnten die Großeltern beispielsweise seperat für diese Wohnung als Teil des Hauses veranlagt werden. Mehrere Personen werden nach der Münchner Satzung zusammen als Gesamtschulder betrachtet. Nun werden die Kinder vermutlich nachweisen können, daß sie keine 25.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben. Ich weiß nicht, wie es ggf. bei den Großeltern aussieht. Wie nun die Verfahren der Stadt München aussehen, weiß ich ebenso nicht. Die Möglichkeit dieser Befreiung gibt es erst seit Jahresanfang. Möglicherweise darf man die Quadratmeter aufschlüsseln, wer welchen Raum voll oder nur zum Teil nutzt. Vielleicht teilen sie auch nur durch die Personen.


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