ZWS rückwirkend ungültig?

Lutz Bolt @, Donnerstag, 13.07.2006 (vor 6742 Tagen)

Hallo,

letztes Jahr (2005) habe ich den Steuerbescheid über die ZWS der Stadt Halle vom Jahr 2004 erfolglos abgelehnt, worauf ich nun 2006 eine Mahnung erhalte die Steuer von 2004 zu zahlen.

Mittlerweile gibt es wie ich hörte ein Urteil, das die
Satzung der ZWS in Halle außer Kraft gesetzt hat. Gilt das dann nicht auch für meinen Steuerbescheid von 2005 für das Jahr 2004> Müßte ich nicht einen neuen Bescheid bekommen, der von der Neuen Satzung ausgeht>

Sind die "alten" Steuerbescheide der Stadt Halle von 2005 überhaupt noch rechtskräftig>

Vielen Dank für eine Antwort.

ZWS rückwirkend ungültig?

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 13.07.2006 (vor 6742 Tagen) @ Lutz Bolt

Hallo,

Es wurde doch im April 2006 auf Grund des Urteils eine neue Satzung erlassen, die die alte rückwirkend änderte bis zu deren Inkrafttreten.

Damit sind alle Steuerbescheide rückwirkend geheilt, es sei denn sie wurden im Widerspruchsverfahren und nachfolgenden Klageverfahren angegriffen.
Was Ihren 2005er Bescheid über den Veranlagungszeitraum 2004 angeht, so haben Sie dem Bescheid offenbar widersprochen, aber nach der Ablehnung des Widerspruchs keine Klage erhoben, richtig>
Damit wurde der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr geändert werden.

Gruß
Yvonne Winkler