ZWS Köln

René ⌂ @, Montag, 25.05.2009 (vor 6374 Tagen) @ australier59

Verjährt ist das ganze noch nicht. Aber es geht um zwei Monate.

Gemäß des [link=http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_text>gld_nr=2&ugl_nr=210&ugl_id=700&bes_id=4655&aufgehoben=N&print_version=0]Meldegesetzes in NRW[/link] hättest du dich aber gar nicht melden brauchen, da du "zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine Wohnung" bezogen hattest.

Ansonsten handelt es sich bei dir um lediglich 2 Monate, da wird es sich wahrscheinlich noch um zweistellige Beträge handeln, oder>


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