ZWS rückwirkend ungültig?
Hallo,
Es wurde doch im April 2006 auf Grund des Urteils eine neue Satzung erlassen, die die alte rückwirkend änderte bis zu deren Inkrafttreten.
Damit sind alle Steuerbescheide rückwirkend geheilt, es sei denn sie wurden im Widerspruchsverfahren und nachfolgenden Klageverfahren angegriffen.
Was Ihren 2005er Bescheid über den Veranlagungszeitraum 2004 angeht, so haben Sie dem Bescheid offenbar widersprochen, aber nach der Ablehnung des Widerspruchs keine Klage erhoben, richtig>
Damit wurde der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr geändert werden.
Gruß
Yvonne Winkler
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Lutz Bolt,
13.07.2006
- ZWS rückwirkend ungültig? - Yvonne Winkler, 13.07.2006